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Neue GA Arbeitszeit Abschnitte

Unabhängige, DPolG und BDK kuschen vor der Behördenleitung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr seid…
verraten und verkauft.

Diese Entscheidung können wir nicht nachvollziehen: Die seit Dezember 2016 im Gesamtpersonalrat (GPR) bestimmende Allianz aus Unabhängigen, DPolG und BDK hat heute dank ihrer knappen Mehrheit gegen die intensive Beratung der GdP-Vertreter im GPR sowie der örtlichen Personalräte der von Polizeipräsident Klaus Kandt vorgelegten Geschäftsanweisung über die Arbeitszeit in den Abschnitten die vollumfängliche Zustimmung erteilt.
„Keine sechs Monate nach der Wahl sind die Möchtegern-Tiger der Unabhängigen auf dem weichen Schoß des Behördenleiters gelandet. Und ihren kuscheligen Platz beim Präsidenten bezahlen Unabhängige, DPolG und BDK, indem sie offen und für alle sichtbar GEGEN die Interessen der Kolleginnen und Kollegen agieren“, erklärt eine wütende Nadine Potkura, Funkwagenfahrerin auf dem A 47 und stellv. GdP-Dir4-Vorsitzende. „Um sich beim Präsidenten einzuschmeicheln, lassen die Spitzen von Unabhängigen, DPolG und BDK die Chance verstreichen, für uns Basisdienstler Probleme zu lösen.“
Mehr als verwundert zeigte sich auch GdP-Dir4-Vorstandsmitglied Jens Raue, der im Gesamtpersonalrat gemeinsam mit anderen GdP-Personalräten vergeblich versuchte, Unabhängige, DPolG und BDK für ein eigentlich selbstverständliches Denken und Handeln im Sinne der Kolleginnen und Kollegen zu sensibilisieren. Jens Raue: „Die neue GA ist für die Kolleginnen und Kollegen eine deutliche Verschlechterung. Die ohnehin nur weiche Schutzvorschrift von drei dienstantrittsfreien Tagen nach einem Doppelnachtdienst wird zugunsten von jeder Form von Mehrarbeit aufgehoben. Der schon lange und vielfach diskutierte Stundenaufwuchs für Dauerkranke bleibt unangetastet. Trotz laufenden Rechtsverfahrens bekräftigen Behördenleitung sowie Unabhängige, DPolG und BDK, dass sie es für rechtens und angemessen halten, dass Mitarbeiter zwar nur für acht Stunden täglich bezahlt werden, bei Dienstausgleich jedoch 8:18 Stunden, also inkl. der pauschalisierten Pause, abgezogen bekommen.“ Jeder Abschnittskollege, so Jens Raue, sollte hiergegen Widerspruch einlegen.
Doch Raue weist noch auf weitere Rechtsproblematiken hin: „Bei Teilzeitkräften, deren wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreitet, muss die erhöhte Anwesenheitszeit entfallen. Dies gilt auch für Tage, an denen die Arbeitszeit von sechs Stunden nicht überschritten wird, da gemäß Arbeitszeitgesetz kein Anspruch auf eine Pause besteht und daraus folgend eine erhöhte Anwesenheitszeit rechtsfalsch ist.“
Raue weiter: „Im Fall einer krankheitsbedingten Abwesenheit bleibt der Buchungskorridor unberücksichtigt. Die Übernahme der Dienstgeschäfte durch MA der Wache oder Übernahme der EWA ist notwendige Arbeitszeit. Hier werden nicht das Anziehen der Uniform oder das Duschen honoriert, sondern Notwendigkeiten, ohne die eine Dienstverrichtung nicht möglich ist. Das ist Arbeitszeit!“
Neben den Funkwagenfahrern ebenfalls keine Lobby bei Unabhängigen, DPolG und BDK haben die Angehörigen der Abschnittskommissariate, denen nun mit der neuen GA endgültig die Arbeitszeit BMo aufgezwungen wird. „Dass trotz der gerade in den Fokus kommenden Rechtsproblematiken die Vertreter von Unabhängigen, DPolG und BDK die AK-Mitarbeiter bewusst einer finanziellen Schlechterstellung aussetzen, hätte ich nicht für möglich gehalten“, zeigt sich Nadine Potkura schockiert. „Die GdP und ihre Personalräte hatten mehrfach appelliert, den AK-Mitarbeitern die Wahl des Dienstzeitmodells auf einer Dienststelle zu überlassen. Doch auch diese Chance ist jetzt vertan.“
Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirksgruppenvorstand

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