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Auskunftssperre erneuern!

Formular für Auskunftssperre im Intranet abrufbar

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Zusammenhang mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht für Dienstkleidungsträger der Polizei Berlin (Dienstnummer oder Namensschild) wurde uns allen im September 2012 ein Formular zur Beantragung einer Auskunftssperre gemäß § 28 Abs. 5 MeldeG zur Verfügung gestellt. Wir möchten euch darauf hinweisen, dass diese Auskunftssperre mit Fristablauf erlischt und wie bereits 2014 (DenkZettel Nr. 103/2014) neu zu beantragen ist! Sofern kein neuer Antrag gestellt wird, läuft die Auskunftssperre in den meisten Fällen zum 31. Dezember 2017 aus. Solltet ihr einen Antrag stellen, prüft bitte auch eine etwaige Auskunftssperre für die mit euch im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen! Die benötigten Formulare und Hinweise zur Auskunftssperre findet Ihr im IntraPol über den Pfad „Themen – Service – Auskunftssperre“. Für unsere in Brandenburg lebenden Kolleginnen und Kollegen verweisen wir auf unseren DenkZettel Nr. 081/2016 zur Festlegung, dass für Anordnungsentscheidungen von Übermittlungssperren bei Dienstkräften von Bundes-, Landes- sowie kommunalen Behörden und deren Angehörigen keine Gebühren mehr im Land Brandenburg erhoben werden, falls diese Sperren beruflich bedingt sind. Bitte bedenkt auch, dass der neue Antrag rechtzeitig zu stellen ist! In Anbetracht der Arbeitsauslastung im LABO dürfte ein erst nach Weihnachten auf den Dienstweg gebrachter Antrag nur noch wenig nützen. Bitte informiert auch die Kolleginnen und Kollegen, die gegenwärtig nicht im Dienst sind und sendet Ihnen ggf. das entsprechende Formular nach Hause!

Mit freundlichen Grüßen

Der Bezirksgruppenvorstand

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