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Ende der Kostendämpfungspauschale

Senat setzt langjährige Forderung der DGB-Gewerkschaften um

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem am 14.12.2017 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Doppelhaushalt 2018/ 2019 ist auch der finanzielle Rahmen für die nächste vom Senat beschlossene Etappe geschaffen worden. Der Senat beabsichtigt ab 2018 die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Aktuell zahlen Berlins Beamtinnen und Beamte einen pauschal festgelegten Beihilfe-Eigenanteil, der je nach Besoldungsgruppe zwischen 60 und 780 Euro im Jahr liegt. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind ist der Betrag um 35 Euro gemindert, ebenso bei Teilzeitbeschäftigten anteilig je nach wöchentlicher Arbeitszeit. „Für unsere Kolleginnen und Kollegen zählt, was am Ende unterm Strich übrig bleibt“, stellt Markus Reipert, stellv. Vorsitzender der GdP Direktion 4 fest. „Der Wegfall der Kostendämpfungspauschale freut alle Beamtinnen und Beamten. Die Kostendämpfungspauschale ist von allen Kolleginnen und Kollegen zurecht all die Jahre als extrem ungerecht empfunden worden. Dank des stetigen Engagements des DGB und seiner Einzelgewerkschaften, darunter auch unserer GdP, ist damit nun endlich Schluss.“
Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirksgruppenvorstand

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