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Die EZulV ist im Zieleinlauf - Veröffentlichung im Amtsblatt soll bis April 2019 erfolgen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die im Entwurf vorliegende neue Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) hat auf ihrem „Geburtstgang“ den Rat der Bürgermeister passiert und wird jetzt im Abgeordnetenhaus behandelt. Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz (SPD) hat nochmals bekräftigt, dass die neuen Zulagen rückwirkend zum 01.01.2018 gelten werden.

Für März oder April 2019 ist die Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin geplant. Mit der Veröffentlichung wird die neue Verordnung wirksam.

Mit der neuen Erschwerniszulagenverordnung werden sich die DuZ-Beträge auf den Durchschnittswert aller Bundesländer erhöhen. Nicht minder wichtig für die Beamtinnen und Beamten unserer Direktion: Die Personalräte der Direktion 4 und 5 hatten auf politischer Ebene mit ihrer Beratung Erfolg, dass die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt der Schichtzulage grundlegend geändert werden. Somit werden rückwirkend zum 01.01.2018 die tat-sächlichen Dienstzeiten als Berechnungsgrundlage herangezogen. Ein starres Schichtmodell ist nicht erforderlich. Kolleginnen und Kollegen, die beispielsweise im Rahmen ihrer Tätigkeit im bedarfsorientierten Dienst (Streifendienste K, AGIA, OGW, OGJ), im Abschnittskommissariat oder im Verkehrsermittlungsdienst in einem bestimmten Umfang zu unterschiedlichen Zeiten Dienst verrichten, werden dafür nun wie auch ihre Kolleginnen und Kollegen in den Dienstgruppen, im Lagedienst und bei K 1 mit einer individuellen Schichtzulage belohnt.
„Die Kritik an der Rückwirkung zum 1. Januar 2018, weil diese für einige mit der Berechnung beschäftigte Mitarbeiter mit einem üppigen Mehraufwand verknüpft ist, hielte ich für gewerkschaftspolitischen `Selbstmord`“, erklärte der Vorsitzende der GdP Dir 4,
Steve Feldmann. „Richtig ist: Der mit der rückwirkenden Berechnung von DuZ und Zulagen einhergehende Mehraufwand ist die schönste Zusatzarbeit, die uns die Politik seit langer Zeit aufgedrückt hat.“
Zumal auch hier eine mögliche Lösung ins Haus steht. Diese Woche legte die Senatsfinanzverwaltung dem Hauptpersonalrat (HPR) ihren Plan für eine Schnitt-stelle von IPV und PuZMan vor. Der HPR stimmte zu. Der Personalrat der Direktion 3 informierte, dass die Schnittstelle in der Dir 3 erprobt und im Erfolgsfalle stadtweit ausgeweitet werden wird.

Auch die Kritik an der gefühlt langwierigen Prozedur bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung hält einer auf Fakten basierten Prüfung nicht stand. „Vom Entwurf bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt wird das Verfahren rund sieben Monate in Anspruch genommen haben. Die einzelnen Verfahrensschritte sind rechtlich zwingend vorgeschrieben. In Anbetracht der Tatsache, dass das Verfahren vom Entwurf bis zum Inkrafttreten in Brandenburg zwölf Monate gedauert hat, können wir in Berlin mit der Verfahrensdauer von rund sieben Monaten zufrieden sein. Zumal dank der Klausel das zusätzliche Geld ohnehin rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 in die Geldbörsen der Kolleginnen und Kollegen fließen wird“, stellt Feldmann fest.
„Und nur das zählt!“

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