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Drei Jahre Taser-Testlauf: 19 mal angedroht, viermal eingesetzt

GdP fordert Ausweitung auf mehr Abschnitte und andere Einstufung

Foto: dpa

Berlin. Im auf drei Jahre angelegten Probelauf kam es zu 23 Einsätzen mit dem Distanz-Elektroimpuls-Gerät (kurz: DEIG, umgangssprachlich Taser). Das geht aus dem Abschlussbericht vor, den die Berliner Polizei der Senatsverwaltung für Inneres vorgelegt hat. Demnach gab es durch Kollegen der für den Modellversuch ausgewählten Abschnitt 32 und 53 insgesamt 19 Einsätze, in denen der Gebrauch angedroht wurde, in vier Fällen wurde der Taser ausgelöst. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Politik auf, den Probelauf zu verlängern, ihn auf weitere Abschnitte auszuweiten sowie endlich die notwendige Einstufung als zusätzliches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt vorzunehmen, um die Vorteile des Einsatzmittels zu nutzen.

Vier Suizide verhindert

„Wir haben bereits vor Beginn des Testlaufs, in einem Positionspapier und bei Veranstaltungen deutlich gemacht, dass wir den Taser als sinnvolles Einsatzmittel sehen, um die Lücke zwischen Tonfa bzw. Pfefferspray und Schusswaffe zu schließen. Dafür aber muss sich Rot-Rot-Grün dazu durchringen, das UZwG zu ändern und ihn endlich als zusätzliches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt einstufen. Die Ergebnisse zeigen, dass der Taser kein Allheilmittel ist, aber Situationen deeskalieren kann“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Mittvormittag. Noch unter dem ehemaligen Innensenator Frank Henkel (CDU) wurde der Testlauf beschlossen, allerdings die nötige Gesetzesänderung des UZwG Berlin (Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin) nicht beschlossen. So ist der Taser bis heute der Schusswaffe gleichgesetzt und unterliegt denselben Voraussetzungen wie der Schusswaffengebrauch. „Sowohl die Kollegen als auch der Landeseinsatztrainer und andere Fachleute haben mehrfach darauf hingewiesen, dass wir uns ohne eine Einstufung unterhalb der Schusswaffe des positiven Effektes berauben, weil es in vielen Notwehr- und Nothilfesituationen nicht mehr möglich wäre, den Taser erfolgreich einzusetzen“, so Cioma. Der GdP-Landesvorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auf die effektive Reichweite und notwendige Nähe zu einem Gegenüber, die bei einem Messerangreifer bereits lebensbedrohlich sein könnte.

GdP fordert Taser als zusätzliches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass oftmals allein schon das Androhen des Tasers seine Wirkung erzielt und Situationen deeskaliert. Bei den vier Auslösungen handelt es sich um versuchte Suizide, die neben der Professionalität der Kollegen vor allem auch dank des Tasers verhindert werden konnten. In vielen Situationen hantierten die Personen mit Messer. Cioma abschließend: „Wir könnten jetzt den Probelauf in dieser Form verlängern, werden aber auch in drei Jahren keine Fallzahlen haben, die dem Senat die gewünschten Argumente liefern. Wir sollten schon festhalten, dass der Taser abschreckt und in jedem Fall geringere Folgen als der Schuss aus einer 9mm hat. Wenn die Berliner Politik ihn endlich angemessen einstufen würde, kämen meine Kollegen oftmals gar nicht in die Situation, schießen zu müssen. Da sich derartige Einsätze nicht nur in der Stadtmitte ergeben, brauchen wir darüber hinaus eine Ausweitung auf mehr Abschnitte, langfristig auf das gesamte Stadtgebiet.“

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