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Einigung zwischen Geisel und Seehofer – Keine LADG-Auswirkungen für Bundespolizei

GdP fordert Gleichbehandlung der Berliner Kolleginnen und Kollegen

Foto: Spreepicture
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Berlin. Am gestrigen Donnerstag informierten Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) über eine Einigung im Streit um das Berliner LADG und die Entsendung von Unterstützungseinheiten. Seehofer sicherte zu, dass Kräfte in Berlin eingesetzt werden können, sobald die vereinbarte schriftliche Klarstellung vorliegt, dass Berlin keine Rückgriffs- oder Freistellungsansprüche gegenüber dem Bund oder einzelnen Unterstützungskräften nach dem LADG geltend macht. Dies soll auch gegenüber entsendenden Ländern gelten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält eine solche Vereinbarung für sehr bedenklich und fordert Gleichbehandlung der Berliner Beschäftigten.

Berlin stellt keine Ansprüche an Bund und Ländern, übernimmt alle Kosten

„Es ist Andreas Geisel sehr hoch anzurechnen, dass er hier die Kuh vom Eis holen möchte und den Schaden möglichst gering halten will. Er verteidigt ein demokratisch verabschiedetes Gesetz, das er selbst nicht wollte, vehement gegen jegliche berechtigte Kritik, während sich der verantwortliche Justizsenator wegduckt. Wir fragen uns allerdings, wer oder was den Innensenator zu einer derartigen Vereinbarung legitimiert und ob sie rechtmäßig ist“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Freitagmorgen. Es sei nach Ansicht der Gewerkschaft mehr als fragwürdig, wenn Berlin für etwaige Handlungen anderer Kräfte haftet und sicher auch ein Thema für den Landesrechnungshof. Den Angaben des BMI zufolge habe man sich darauf geeinigt, dass das LADG nur für die Berliner Verwaltung und ihre Bediensteten gilt. Zudem wird Berlin keine Ansprüche an Bund und Länder stellen sowie nach § 8 LADG sämtliche Verfahrenskosten für Bundesbeamte übernehmen.

Niemand darf aufgrund seiner Herkunft diskriminiert werden

„Das LADG ist ein unsägliches politisches Zeichen des Senats an die Beschäftigten. Wir leben in einer weltoffenen und toleranten Stadt, den Beschäftigten aber wird von oben herab Misstrauen entgegengebracht“, resümierte Cioma, der noch einmal deutlich machte, dass die GdP für diskriminierungsfreies Handeln steht und das auch von allen Kolleginnen und Kollegen erwartet. „Wir sind uns denke ich alle einig, dass wir diese Erwartung auch an alle Unterstützungskräfte haben und für sie der gleiche Maßstab wie für uns gilt – Unsere Grundrechte. Genau aus diesem Grund verlangen wir vom Berliner Senat, dass die mit dem Bund und anderen Ländern getroffenen Regelungen auch für all meine Berliner Kolleginnen und Kollegen gelten. Schließlich dürfen auch wir nicht aufgrund unserer Herkunft diskriminiert werden“, so Cioma abschließend.
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