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Endloser Sommer – einmalige Herausforderung oder dauerhafte Belastung?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Wochenende ist vorbei, die Temperaturen wieder an oder über 30 Grad. Es scheint, in diesem Jahr gibt es nur richtig kalt oder richtig heiß. Was bedeutet das für uns als Dienstkräfte und vor allem als Vollzugsbeamte? Unsere Sicherheit definieren wir zum großen Teil über unsere Dienstbekleidung wie Einsatzanzüge und Schutzausstattung mit Überziehweste oder KSA. Bei dem mit großen Schritten nahenden Klimawandel kommen auf unseren Arbeitgeber völlig neue Anforderungen zu.

Darum ist es höchste Zeit, sich den veränderten klimatischen Bedingungen zu stellen. Wir fordern im Rahmen des Gesundheitsschutzes folgende Maßnahmen in die kurz- und mittelfristige Planung aufzunehmen und mit Beginn des nächsten Sommers umzusetzen:

Sofortige Umsetzung
    • Bei alle Kolleginnen und Kollegen, die bei über 30 Grad Celsius an einem nicht klimatisierten Arbeitsplatz verwendet werden, reduziert sich die tägliche Arbeits-/oder Anwesenheitszeit um zwei Stunden.
    • Die Kolleginnen und Kollegen sind ab einer Außentemperatur von 27 Grad Celsius mit Getränken zu versorgen. Diese sind in Flaschen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
    • Kolleginnen und Kollegen im ortsgebundenen Einsatz, vor allem die Kolleginnen und Kollegen des ZOS, sind alle drei Stunden, ab 30 Grad Celsius alle zwei Stunden anzufahren und mit Getränken (angemessen gekühlt) am Objekt/im Einsatzraum zu versorgen.
    • Unzulässig sind: ununterbrochener Posten- /Streifen- oder Einsatzdienst von über vier Stunden bei über 27 Grad Celsius, drei Stunden bei über 30 Grad Celsius und zwei Stunden bei über 33 Grad Celsius.
    • Zu prüfen ist, ob die Funktionshose (Sommervariante) so zu konzipieren wäre, dass das untere Hosenbein mittels Reiß- oder Klettverschluss von der Hose getrennt werden kann.
    • Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit Klimaanlage zu beschaffen, neuere Fahrzeuge ohne Klimatisierung sind nachzurüsten.

Mittelfristige Umsetzung
    • Arbeitsplätze sind so einzurichten, dass eine Raumtemperatur von 25 Grad Celsius nicht überschritten wird. Wird dieses Ziel baulich nicht erreicht, sind sie zu klimatisieren.

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