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Entscheidung des BVerfG zur Beamtenbesoldung

Besoldung sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2015 die Grundsatzentscheidung getroffen, dass die Maßstäbe und Kriterien des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 bei den Staatsanwälten und Richtern im Wesentlichen auch auf die Bundesbesoldungsordnung A zu übertragen sind. Damit ist klargestellt, dass auch die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten nach diesen Grundsätzen, Kriterien und Parametern zu erfolgen hat.

Für die Besoldungsgruppe A 10 der sächsischen Beamtinnen und Beamten hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere auch bei der Gegenüberstellung der Entwicklung des Einkommens der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes in Sachsen und des Nominallohn- und des Verbraucherindex festgestellt, dass die Entwicklung der Besoldung der Beamten um 5,5 Prozent hinter dem Anstieg der Tarifverdienste und um 7,79 Prozent hinter dem Anstieg des Nominallohnindex und um 6,09 Prozent hinter dem Anstieg des Verbraucherpreisindex zurückliegt. Somit besteht – so das Bundesverfassungsgericht – die Vermutung, dass die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen für das Jahr 2011 das Mindestmaß der amtsangemessenen Alimentation unterschritten hat. Da auch andere Parameter nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes diese Vermutung erhärten, war die Entscheidung für Sachsen folgerichtig.

Die GdP begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und fordert den Senat von Berlin auf, Konsequenzen zu ziehen. Der Senat sollte nicht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg abwarten, sondern in das Parlament eine Gesetzesvorlage zur Abstimmung einbringen, mit der die offensichtliche Unteralimentation der Berliner Beamtinnen und Beamten beendet wird. Dies ist umso mehr erforderlich, als dass jeder in Berlin weiß, dass die derzeitige Regierungskoalition letztendlich in ihrer Zusammensetzung dieselbe ist, welche den Niedergang des öffentlichen Dienstes in Berlin mit dem Bankenskandal einläutete. Die Schuldenlast ist nach wie vor erdrückend und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin – so insbesondere auch die Gruppe der Beamtinnen und Beamten – sind in Vorlage getreten und haben in den Jahren nach 2003 bis 2010 auf Einkommenszuwächse verzichtet und mussten zusehen wie der Gesetzgeber Sonderleistungen, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld, gestrichen hat.

Es ist an der Zeit, dass der Senat nunmehr gesetzgeberisch tätig wird und seinen Teil zu der damaligen Vereinbarung leistet, und zwar in Form einer angemessenen Besoldungserhöhung der Beamtinnen und Beamten dieser Stadt. Dies gilt auch insbesondere deswegen, weil nunmehr vom öffentlichen Dienst des Landes Berlin mit großer Selbstverständlichkeit „Höchstleistungen“ erwartet werden, was die Betreuung, Unterbringung und Eingliederung der Flüchtlinge anbelangt.
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