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Erholungsurlaub für Tarifbeschäftigte

Übertragung von Urlaubsansprüchen in das Folgejahr – GdP im Austausch mit der Landesregierung

Im ständigen Austausch mit dem Berliner Senat - GdP-Landesvorsitzende und Tarifexpertin Kerstin Philipp. Foto: GdP
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits im September 2008 hat das Bundesministerium des Innern die Frage der Übertragung von Urlaubsansprüchen in das Folgejahr für Tarifbeschäftigte geklärt. Mit Erlass (Z 1b-001 301/37) wurde festgelegt, dass für den Erholungsurlaub der Tarifbeschäftigten des Bundes die geltende Regelung für Beamtinnen und Beamte des Bundes nach § 7 Erholungsurlaubsverordnung analog Anwendung findet. Dieser folgend soll Urlaub grundsätzlich im Urlaubsjahr gemacht werden, verfällt aber erst, wenn er nicht innerhalb der zwölf Monate nach dem Urlaubsjahr genommen und abgewickelt (bis zum 30. Dezember) wird.

Wir haben diese Regelung Anfang April dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller sowie den Senatoren für Inneres und Sport (Andreas Geisel) bzw. Finanzen (Matthias Kollatz-Ahnen) vorgelegt und darum gebeten, diese Regelung für die Tarifbeschäftigten des Landes Berlin zu übertragen. Wir haben gestern eine Antwort aus der Senatskanzlei erhalten. In dieser wurde uns mitgeteilt, dass der Regierende Bürgermeister sich dem Thema persönlich annimmt und er die beiden zuständigen und ebenfalls angeschriebenen Senatsverwaltungen um eine Stellungnahme zu unserem Vorschlag gebeten hat. Wir werden über den weiteren Werdegang berichten.

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