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Statistiken über Ermittlungsverfahren gegen Polizei nicht alleinigen Glauben schenken

GdP: „Racheanzeigen“ gegen Polizistinnen und Polizisten nicht ausblenden

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) weist die Aussage des Piraten-Abgeordneten Christopher Lauer entschieden zurück, nach der Ermittlungen gegen Polizeibeamte häufig nicht mit dem notwendigen Nachdruck betrieben würden. Dies hatte er gegenüber der Berliner Zeitung geäußert. „Eine Statistik zu interpretieren ist das eine, doch sich jenseits des Zahlenmaterials mit Ursache und Wirkung zu beschäftigen, das andere“, sagte GdP-Landesbezirksvorsitzende Kerstin Philipp.

„Was ich damit sagen will: Gerade einem Innenpolitiker sollte bekannt sein, dass Polizeibeamtinnen und -beamte nach Demos oder anderen Einsätzen häufig quasi aus „Rache“ vom Gegenüber angezeigt werden. Diese Anzeigen halten jedoch einer Justizprüfung nachher kaum stand.“

Die vorgelegten Zahlen seien umgekehrt ein Beleg dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen sich nahezu vollständig tadellos verhalten hätten. Zweimal seien Polizisten 2013 wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden, so Philipp, bei 484 solcher angezeigten Fälle insgesamt. „Wenn wir von Körperverletzung reden, dann müssen wir auch davon sprechen, dass im selben Jahr 1511 Polizistinnen und Polizisten verletzt wurden. Von Widerstand, Bedrohung und Nötigung gegen sie ganz zu schweigen. Dennoch will ich die zwei Verurteilungen wegen Körperverletzung im Amt gar nicht schönreden. Hier ist die Polizeibehörde gefragt. Sie muss daran arbeiten, beispielsweise die Kolleginnen und Kollegen noch besser schulen, sodass so etwas künftig gar nicht mehr vorkommt.“

Eine unabhängige Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt, wie sie Christopher Lauer fordert, lehnt die Gewerkschaft der Polizei ab. Kerstin Philipp: „Mit welchen Vollmachten soll eine solche Stelle ausgestattet werden und auf welcher gesetzlichen Grundlage? Der Weg zum Gericht steht ohnehin jedem frei.“
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