Erster Erfolg der „Petitionsgruppe ZOS“ – Urlaubsansprüche verschlechtern sich
Negative Auswirkung auf Zusatz- und Sonderurlaub
Bis hierhin wurde stets der Dienstantritt für den Urlaubsanspruch gewertet, ab 01. Januar 2019 gilt der Arbeitstag als Grundlage. Das bedeutet, dass ein Nachdienst ab dem kommenden Jahresanfang den Wert von zwei Urlaubstagen hat. Damit erhöht sich zwar die Anzahl der regulären Urlaubstage auf 33 beim ZOS und 28 beim Gef, was tendenziell positiv zu bewerten ist. Die Regelung hat aber auch negative Auswirkungen auf Zusatz- und Sonderurlaub.Dienstantritt um Mitternacht notwendig
Hinzu kommt nämlich, dass nach der neuen Regelung bei einer Kur, Sonderurlaub etc. zu beachten ist, dass die Beschäftigten dann auch um Mitternacht ihren Dienst antreten müssten. Enden Kur, Sonderurlaub etc. zum Beispiel an einem Freitag und der Beschäftigte hat an diesem Tag Nachtdienst, müsste er um Mitternacht seinen Dienst antreten. Diese Entwicklung war leider absehbar. Gewerkschaften stehen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Interessen ein. Aus diesem Grund distanzieren wir uns von der Petitionsgruppe, die mit diesem Schnellschuss nur eigene Interessen verfolgt. Bedankt Euch bei der Initiative, die mit ihren selbsternannten Tarifexperten einen „grandiosen“ Erfolg für Euch erzielt hat!Diese Info als PDF