Es muss sich nichts ändern, aber Ihr habt die Wahl
Deine GdP informiert über die Pauschale Beihilfe
Was verbirgt sich hinter der Pauschalen Beihilfe?
Die in der GKV versicherten Beamtinnen und Beamten mussten bislang den vollen Versicherungsbeitrag selbst tragen. Einen (hälftigen) Arbeitgeberzuschuss, wie bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern üblich, erhielten sie bislang nicht. Die Beihilfeleistungen des Dienstherrn konnten sie systembedingt neben einer gesetzlichen Versicherung nur wenig bis gar nicht in Anspruch nehmen. Die Pauschale Beihilfe richtet sich daher in erster Linie an diesen Personenkreis. Sie bekommen jetzt erstmals einen eigenen Zuschuss für ihre Beiträge in der GKV. Die Höhe beläuft sich auf den hälftigen individuell nach Einkommen gestaffelten Betrag zur Krankenversicherung in der GKV. Bisher privatversicherte Kolleginnen und Kollegen können aber auch von der Pauschalen Beihilfe profitieren, wenn sie eine private Krankenvollversicherung abschließen (ohne individuellen Beihilfeanspruch). Dann gibt es die Pauschale Beihilfe begrenzt auf den hälftigen Betrag des Basistarifs der Vollversicherung in der PKV.
Ändert sich etwas für mich?
Für Beamtinnen und Beamte, die in der GKV freiwillig versichert sind, ist der Antrag auf Pauschale Beihilfe in der Regel sehr sinnvoll, um hier finanziell entlastet zu werden. Beamtinnen und Beamte, die in der PKV versichert sind und Pauschale Beihilfe wählen wollen, sollten dies sorgfältig prüfen. Sie zahlen für die Vollversicherung eine höhere Versicherungsprämie, von der ihnen ein Teil in Form der Pauschalen Beihilfe erstattet wird. Ob sich das rechnet, sollte individuell betrachtet werden. In der Praxis wird der größte Vorteil hauptsächlich darin liegen, dass nur noch mit der Krankenkasse abgerechnet werden muss, weil die Abrechnung mit der Beihilfestelle entfällt. Für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Pensionäre, die in der PKV versichert sind und an dem bisherigen individuellen Beihilfeverfahren teilnehmen, ändert sich nichts.
Ab wann gilt die Pauschale Beihilfe?
Die Pauschale Beihilfe wird grundsätzlich ab dem ersten Tag des Monats gewährt, der auf die Antragstellung folgt. Für die Zeit bis zum 31.12.2020 kann rückwirkend zum 01.01.2020 beim Landesverwaltungsamt die Beihilfe beantragt werden.
Wo und wie beantrage ich die Pauschale Beihilfe?
Zuständig für die Beantragung ist das Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA). Der Antrag ist dort schriftlich zu stellen. Das LVwA hält auf seiner Internetseite ein entsprechendes Antragsformular bereit.
Link: https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/pauschale-beihilfe/antrag/
Ist die Entscheidung bindend oder kann ich ständig wechseln?
Ein Wechsel zwischen den Systemen der herkömmlichen individuelle Beihilfe und der Pauschalen Beihilfe ist nicht möglich, sofern man sich einmal entschieden hat. Hier ist daher Sorgfalt bei der Entscheidung für die eine oder andere Möglichkeit der Krankenversicherung und entsprechenden Beihilfe geboten.
Gibt es weitergehende Infos?
Mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe entsteht erfahrungsgemäß ein hoher Informationsbedarf bei den Beamtinnen und Beamten, aber auch bei Gewerkschaften und Personalvertretungen. Unter anliegendem Link informiert der DGB über die künftigen Möglichkeiten der Absicherung von Krankheitskosten durch die Pauschale Beihilfe. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download zur Verfügung: https://berlin-brandenburg.dgb.de/-/mKv
Fazit
Mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe wurde eine zentrale DGB-Forderung umgesetzt. Für ca. 20.000 Kolleginnen und Kollegen in Berlin wurde damit ein finanzieller Nachteil ausgeglichen. Mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe haben die Beamtinnen und Beamten zudem künftig eine echte Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Die in der GKV versicherten Beamtinnen und Beamten mussten bislang den vollen Versicherungsbeitrag selbst tragen. Einen (hälftigen) Arbeitgeberzuschuss, wie bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern üblich, erhielten sie bislang nicht. Die Beihilfeleistungen des Dienstherrn konnten sie systembedingt neben einer gesetzlichen Versicherung nur wenig bis gar nicht in Anspruch nehmen. Die Pauschale Beihilfe richtet sich daher in erster Linie an diesen Personenkreis. Sie bekommen jetzt erstmals einen eigenen Zuschuss für ihre Beiträge in der GKV. Die Höhe beläuft sich auf den hälftigen individuell nach Einkommen gestaffelten Betrag zur Krankenversicherung in der GKV. Bisher privatversicherte Kolleginnen und Kollegen können aber auch von der Pauschalen Beihilfe profitieren, wenn sie eine private Krankenvollversicherung abschließen (ohne individuellen Beihilfeanspruch). Dann gibt es die Pauschale Beihilfe begrenzt auf den hälftigen Betrag des Basistarifs der Vollversicherung in der PKV.
Ändert sich etwas für mich?
Für Beamtinnen und Beamte, die in der GKV freiwillig versichert sind, ist der Antrag auf Pauschale Beihilfe in der Regel sehr sinnvoll, um hier finanziell entlastet zu werden. Beamtinnen und Beamte, die in der PKV versichert sind und Pauschale Beihilfe wählen wollen, sollten dies sorgfältig prüfen. Sie zahlen für die Vollversicherung eine höhere Versicherungsprämie, von der ihnen ein Teil in Form der Pauschalen Beihilfe erstattet wird. Ob sich das rechnet, sollte individuell betrachtet werden. In der Praxis wird der größte Vorteil hauptsächlich darin liegen, dass nur noch mit der Krankenkasse abgerechnet werden muss, weil die Abrechnung mit der Beihilfestelle entfällt. Für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Pensionäre, die in der PKV versichert sind und an dem bisherigen individuellen Beihilfeverfahren teilnehmen, ändert sich nichts.
Ab wann gilt die Pauschale Beihilfe?
Die Pauschale Beihilfe wird grundsätzlich ab dem ersten Tag des Monats gewährt, der auf die Antragstellung folgt. Für die Zeit bis zum 31.12.2020 kann rückwirkend zum 01.01.2020 beim Landesverwaltungsamt die Beihilfe beantragt werden.
Wo und wie beantrage ich die Pauschale Beihilfe?
Zuständig für die Beantragung ist das Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA). Der Antrag ist dort schriftlich zu stellen. Das LVwA hält auf seiner Internetseite ein entsprechendes Antragsformular bereit.
Link: https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/pauschale-beihilfe/antrag/
Ist die Entscheidung bindend oder kann ich ständig wechseln?
Ein Wechsel zwischen den Systemen der herkömmlichen individuelle Beihilfe und der Pauschalen Beihilfe ist nicht möglich, sofern man sich einmal entschieden hat. Hier ist daher Sorgfalt bei der Entscheidung für die eine oder andere Möglichkeit der Krankenversicherung und entsprechenden Beihilfe geboten.
Gibt es weitergehende Infos?
Mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe entsteht erfahrungsgemäß ein hoher Informationsbedarf bei den Beamtinnen und Beamten, aber auch bei Gewerkschaften und Personalvertretungen. Unter anliegendem Link informiert der DGB über die künftigen Möglichkeiten der Absicherung von Krankheitskosten durch die Pauschale Beihilfe. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download zur Verfügung: https://berlin-brandenburg.dgb.de/-/mKv
Fazit
Mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe wurde eine zentrale DGB-Forderung umgesetzt. Für ca. 20.000 Kolleginnen und Kollegen in Berlin wurde damit ein finanzieller Nachteil ausgeglichen. Mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe haben die Beamtinnen und Beamten zudem künftig eine echte Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.