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Eure GdP-Vertreter im GPR informieren – Meinungsfreiheit wird auf den Prüfstand gestellt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Meinungsfreiheit beim Gesamtpersonalrat der Berliner Polizei soll auf den Prüfstand gestellt werden. Wir haben Euch letzte Woche über die Zustimmung der Unabhängigen, der DPolG und des BdK hinsichtlich der GA Arbeitszeit in den Abschnitten informiert. Genau das möchte die besagte Koalition jetzt durch einen Anwalt auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Man möchte klären, ob wir Euch, unseren Kolleginnen und Kollegen, mitteilen dürfen, dass das Triumvirat gegen Eure Interessen arbeitet.

Wir verstehen die Personalräte in erster Linie als Vertretung der Kolleginnen und Kollegen, in Eurem Interesse sollten sie arbeiten! Die Behördenleitung vertrat sich bisher ganz gut alleine!

Unabhängige, DPolG und BdK scheinen das anders zu sehen. Jetzt jedenfalls möchten sie Steuergelder für einen Anwalt ausgegeben, der prüfen soll, ob wir GdP-Mitglieder im GPR unsere Meinung veröffentlichen dürfen. Interessanterweise sind die gleichen Listen nicht auf die Idee gekommen, die rechtlich hoch bedenklichen Passagen in der GA über die Arbeitszeit in den Abschnitten durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei einer Prüfung zu unterziehen. Rein subjektiv: Die Schwerpunktsetzung der Listen DPolG, BdK und Unabhängige im GPR hinterlässt bei uns große Fragezeichen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Euch auch noch mal auf unseren Musterantrag für den Widerspruch gegen die Abrechnung dienstfreier Tage im Rahmen des Freizeitausgleiches hinweisen.

Diese Info als PDF

Der Antrag für den Widerspruch als PDF
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