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Finaler Rettungsschuss, Taser, Quellen-TKÜ – Novellierung des ASOG und UZwG

GdP verweist auf fehlende Rechtsgrundlagen und kritisiert Debattenkultur

Foto: Spreepicture

Berlin. Am heutigen Montag wird sich der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses ein zweites Mal mit der seit mehr als zweieinhalb Jahren geplanten Novellierung des ASOG Bln (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin) beschäftigen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verweist erneut auf fehlende Rechtsgrundlagen, die im Entwurf zur Änderung geschlossen werden müssten und übt Kritik am bisherigen Gesetzgebungsverfahren.

Neues ASOG in dieser Form wird heutigen Anforderungen nicht gerecht

„Rot-Rot-Grün muss sich gefallen lassen, dass nicht wenige Leute den Eindruck gewonnen haben, die Sicherheit dieser Stadt sei unwichtig. Man hat diverse Gesetze neu geschaffen und verabschiedet. Bei der längst überfälligen Anpassung des ASOG aber ist man jahrelang nicht vorangekommen, um dann ein Ergebnis zu präsentieren, das den heutigen Anforderungen der Kriminalitätsbekämpfung nicht mal im Ansatz gerecht wird“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma. In der Tat haben sich SPD, LINKE und Grüne jahrelang nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen können. Das jetzige Resultat beinhaltet zwar die im Koalitionsvertrag verankerte Möglichkeit der Nutzung von Bodycams und schafft minimale Verbesserungen zur Telekommunikationsüberwachung, bleibt aber weit hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück. Cioma: „Stattdessen beraubt man uns durch die Herausnahme von aufenthaltsrechtlichen Verstößen und Prostitution als kbO-Parameter Möglichkeiten zur Strafverfolgung, sperrt sich gegen Quellen-TKÜ und regelt weder den Finalen Rettungsschuss noch den Einsatz des Tasers im UZwG. Damit fehlen uns wichtige Handlungsgrundlagen für den Ernstfall. Mich würde mal interessieren, was ein Kollege machen soll, wenn ein Autofahrer bei einem Staatsbesuch nicht an der Absperrung anhält.“

Selbstbeweihräucherung statt demokratischer Prozess

Kritik übte Berlins größte Polizeigewerkschaft auch am Prozess der Novellierung innerhalb des Abgeordnetenhauses. „Wir sehen zum wiederholten Mal, dass die mit Argumenten hervorgebrachten Kritikpunkte kaum beachtet und mitunter komplett ignoriert werden. Wenn man nach Debatten, in denen Experten eingeladen werden, um auf noch zu schließende Lücken hinzuweisen, am Ende ein paar Anführungsstriche und Kommata verändert, dienen derartige Veranstaltungen nur der Selbstbeweihräucherung und keinem demokratischen Prozess“, so Cioma. Die GdP verweist dabei auf die eingebrachten Änderungsanträge von Marcel Luthe (fraktionslos) und der CDU, welcher nicht in allen, aber doch zahlreichen Punkten wichtige und notwendige Regelungen enthält, um Terror- und Kriminalitätsbekämpfung zu ermöglichen. Von Rot-Rot-Grün ist bis hierhin kein Änderungsantrag vorgelegt worden. Cioma: „Wir sind die Hauptstadt, haben hauptstadtbedingte Lagen und die komplette Bandbreite an Kriminalität. Wenn man nicht möchte, dass organisierte Banden florieren oder es zu extremistischen Straftaten kommt und wir stattdessen Menschen schützen, muss man uns auch die Möglichkeiten geben.“
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