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Freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit geht an Lebenswirklichkeit vorbei

GdP fordert Pensionskorridor

Viele Vollzugsbeamte der Polizei und Feuerwehr erreichen ihre Pensionsgrenze nicht. Naiv ist, davon auszugehen, dass jemand, der tagtäglich im Funkwagen oder im Löschzug sitzt, über seine eigentliche Pensionsgrenze hinaus arbeiten könnte. Wer so etwas anbietet, versteht nichts von diesen Berufen.

Sicher wird der ein oder andere in Leitungsfunktion ein solches Angebot annehmen, weil er dazu körperlich in der Lage ist. Um aber den harten Anforderungen des Dienstes für den Bürger vor Ort gerecht zu werden, fordern wir einen Pensionskorridor.

Die Forderungen sind im Einzelnen:

    · Pensionskorridor von 55 bis 67 Jahren
    · voller Pensionsanspruch nach 40 Dienstjahren ohne Abzüge
    · gesetzliche Grenzen von 61/63/65 Jahren bleiben virtuell bestehen
    · wer über diese gesetzlichen Grenzen hinaus arbeitet, erhält für diese Zeit eine Zulage von 20%
    · freiwilliger vorzeitiger Ruhestand ab 35 Dienstjahren, bei einer moderaten Verringerung der Pensionsansprüche zwischen 35 und 40 Dienstjahren
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