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Für Euch vor Ort – GdP informiert aus dem Innenausschuss

Sitzung am 02. März: Polizeistrukturreform, Glücksspielstaatsvertrag, Rigaer Straße und Waffenverbotszonen

Foto: Benjamin Jendro

Berlin. Im Zwei-Wochen-Rhythmus kommen die innenpolitischen Experten der sechs im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien im Bernhard-Letterhaus-Saal zusammen, um über Themen der Inneren Sicherheit zu diskutieren. Wir möchten Euch über die Debatten informieren und im Rahmen kurzer Zusammenfassungen die wesentlichen Inhalte aus der jeweiligen Sitzung vorstellen.

Stand der Polizeistrukturreform (Antrag der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen)

Innensenator Andreas Geisel (SPD) machte am Anfang deutlich, dass die organisatorischen Vorkehrungen der Strukturreform bereits getroffen wurden, einiges bereits in der Praxis umgesetzt wurde bzw. in nächster Zeit erfolgen soll. Neben dem neuen Vier-Säulen-Modell und dem neuen Direktionszuschnitt mit der Brennpunkteinheit in der Brennpunktdirektion stand die Schaffung des LKA 8 im Fokus. Geisel stellte in diesem Zusammenhang seine Pläne für das LKA 5 vor. So wird man sich nach dem Vorfall in Hanau die Abteilung nochmal anschauen und sich dort für den Kampf gegen Rechtsextremismus personell anders aufstellen. Polizeipräsidentin Dr. Slowik ergänzte, dass man in der Direktion 5 City den Kripo-Bereich verstärkt und eine Brennpunktinspektion mit zusätzlichen Kommissariaten geschaffen hat. Zudem erhält das Thema Verkehr größere Geltung. Hierzu wurden BVkD und Bußgeldstelle zusammengefügt und die Direktion in Einsatz und Verkehr umbenannt. ZOS und Gef sollen eine eigene Organisationseinheit werden. Wie das genau aussehen soll, ließ sie offen. Darüber hinaus sprachen beide auf Nachfrage einzelner Innenpolitiker über das Projekt Cop100, mit dem man wieder mehr Polizisten auf die Straße bringen möchte, eben auch wie gewünscht in den Außenbezirken. Zwar sei die genaue Ausgestaltung noch in der Entwicklung, aber Geisel erklärte, dass man ab 2021 wieder mehr Kontaktbereichsbeamte auf der Straße haben will.

Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und anderer Rechtsvorschriften

Durch den neu ausgehandelten Glücksspielstaatsvertrag hat sich die Handhabe zur Erteilung von Konzessionen verändert. Die bisherigen, zahlenmäßigen Beschränkungen sind nun nicht mehr möglich. Der Innensenator ließ keinen Zweifel daran, dass die Berliner Regierung die Liberalisierung des Glücksspielmarktes eher kritisch betrachtet und strengere Regularien auf Landesebene notwendig sind. Berlin plant im Rahmen eines Ausführungsgesetzes die Zahl durch Abstandsgebote zu anderen Einrichtungen zu regulieren. Speisen und Getränke sollen verboten, Ordnungswidrigkeitstatbestände erweitert werden. Der Innenausschuss beschloss durch die Stimmen der Regierungsfraktionen mehrheitlich, dem Gesetz zuzustimmen.

Rigaer Straße und kein Ende! Welche Kenntnisse hat der Senat wirklich bezüglich der Mietersituation in der Rigaer Straße 94? (Antrag der AfD-Fraktion)

Die AfD wollte wissen, welche genauen Erkenntnisse der Senat über die Wohnsituation in der Rigaer94 hat. Innensenator Andreas Geisel erklärte, dass dort 28 Personen gemeldet sind, man aber davon ausgeht, dass wesentlich mehr Menschen im Haus wohnen. Ob auch jeder, der dort gemeldet ist, dort wohnt, weiß man nicht. Dafür bräuchte man einen Eigentümer und genau da liegt momentan das Problem. Leute, die sich bisher als Eigentümer ausgaben, konnten keinen handlungsfähigen Besitz nachweisen. Nach wie vor überlegt der Senat das Haus zu kaufen, um die Lage vor Ort nachhaltig klären zu können und so die untragbare Situation mit ständigen Übergriffen auf Polizei und Feuerwehr im direkten Umfeld des Hauses zu beenden. Das Haus zu kaufen und dann an die Bewohner abzugeben, steht nicht zur Debatte.

Änderung des Waffengesetzes im Bundesrat unterstützen (Antrag der CDU-Fraktion)

Die CDU verlangt, dass die Berliner Landesregierung den entsprechenden Antrag des Bundesrates zur Einrichtung von Waffenverbotszonen unterstützt und eine Umsetzung in Berlin forciert, um den Anstieg der Messerangriffe einzubremsen. Der Innensenator sagte, dass Berlin zwar den Antrag im Bundesrat mitgetragen hat, weil der Wunsch anderer Länder da war, man aber bisher nicht vom Nutzen eines solchen Verbots überzeugt sei. Verantwortlich hierfür sind die bekannten Zahlen zum „vermeintlichen Anstieg“ der Taten, der nicht gravierend ist, sowie die auf Bundesebene getroffenen Ausnahmen. Zudem sei man unsicher, dass der gewünschte Effekt den notwendigen Personaleinsatz rechtfertigt. Die Polizei wurde bereits beauftragt, das zu prüfen und potenzielle Orte aufzulisten, die in Frage kommen würden.

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