Zum Inhalt wechseln

Für Euch vor Ort – GdP informiert aus dem Innenausschuss

Sitzung am 02. November: Beweislastumkehr im Landesbeamtenversorgungsgesetz und Versammlungsfreiheitsgesetz

Berlin. Regelmäßig kommen die innenpolitischen Experten der sechs im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien im Bernhard-Letterhaus-Saal zusammen, um über Themen der Inneren Sicherheit zu diskutieren. Wir möchten Euch über die Debatten informieren und im Rahmen kurzer Zusammenfassungen die wesentlichen Inhalte aus der jeweiligen Sitzung vorstellen. Am heutigen Montag stand die Debatte um das geplante Versammlungsfreiheitsgesetz im Fokus. Des Weiteren wurde über das Landesbeamtenversorgungsgesetz diskutiert.

Beweislastumkehr im Landesbeamtenversorgungsgesetz (Drucksache 18/2060 auf Antrag der CDU Berlin)

Die Berliner CDU plädiert seit Längerem für eine Beweislastumkehr im Landesbeamtenversorgungsgesetz und eine dementsprechenden Vermutungsregelung, wenn Beamtinnen und Beamte auf Dienststellen erkranken. Hintergrund ist der Umgang mit den Betroffenen auf den Schießständen. Der innenpolitische Sprecher Burkard Dregger untermauerte dieses Forderung mit Verweis auf die Pflicht, dem Arbeitsschutz sowie der Fürsorge im Öffentlichen Dienst gerecht zu werden. Neben der Senatsverwaltung für Finanzen, die vorab eine Stellungnahme abgab, plädierten auch die Regierungsfraktionen gegen eine solche Veränderung. Zwar müsse man das Thema Arbeitsschutz auch im politischen Raum nach wie vor intensiv beackern, der Antrag aber hätte weitreichende Folgen auch weit aus der Polizei hinaus und sei deshalb nicht umsetzbar. Zudem sei zum Beispiel bei den Schießständen medizinisch keine Kausalität nachweisbar.

Debatte um Versammlungsfreiheitsgesetz (Drucksache 18/2764 auf Antrag der Regierungsfraktionen)

Bereits der erste geladene Experte, Prof. Dr. Wolfgang Zeh (Jurist und früherer Direktion beim Deutschen Bundestag) erklärte, dass das Gesetz sehr ungenau formuliert ist. So finde sich eine Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe. Die Regelung zum Befriedeten Bezirk bringe den Präsidenten des Abgeordnetenhauses in eine Situation, der er nicht gerecht werden kann. Kritik übte er auch an der Ungenauigkeit beim Uniformierungs- und Schutzausrüstungsverbots. In die gleiche Kerbe schlug GdP-Kollege Oliver Tölle. Der frühere Polizeijustiziar sagte, dass man das Gesetz aus Schleswig-Holstein nahezu komplett kopiert habe, ohne aber auf die Begebenheiten in der Hauptstadt zu achten. So habe man Lagen, die mit einem Flächenland nicht vergleichbar sind. Unverständnis zeigte Tölle über die Auslassung von Veranstaltungen wie Fußballspielen und die nicht verständliche Formulierung ‚Zuständige Behörde oder Polizei’, da die Versammlungsbehörde per se zur Polizei gehört. Nicht händelbar sei die Benennung der Vermummungsgegenstände und der nicht technischen Waffen, bei der man einen bereits erkannten Formulierungsfehler aus Schleswig-Holstein übernommen hat. Jurist Dr. Michael Breitbach sprach generell über die Versammlungsfreiheit und die Notwendigkeit, diese in einem Landesgesetz zu manifestieren. Dr. Vivian Kube von der Gesellschaft für Freiheitsrechte ging noch einen Schritt weiter und machte deutlich, dass es ein Versammlungsfreiheitsrecht brauche, das jeder und jedem niederschwellig die Möglichkeit geben muss, Protest auf die Straßen zu bringen. Alles, was Menschen abschreckt, müsse überprüft und abgeschafft werden. GdP-Kollege Prof. Michael Knape schloss den Expertenreigen, ergänzte die bereits vorgebrachten Kritikpunkte um die fehlende Möglichkeit gegen Gruppen vorzugehen, von denen Gewalt ausgeht. Es sei absolut unverständlich, warum man Tatbeobachter aushebeln möchte, was genau betrachtet ohnehin nicht möglich wäre, da diese erst in die Versammlung gehen, wenn Straftaten begangen wurden. Kein gutes Haar ließ Prof. Knape an der Verwaltungsakzessorietät, um gegen Vermummungen und das Mitführen nichttechnischer Waffen vorzugehen. In der Folge widmeten sich die Abgeordneten den Stellungnahmen der Experten und fragten einzelne Aspekte nach, die aufgrund der begrenzten Sitzungszeit allerdings nicht in der nötigen Tiefe bearbeitet werden konnten.
This link is for the Robots and should not be seen.