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Für Euch vor Ort – GdP informiert aus dem Innenausschuss (Sitzung am 08. Februar)

Landeswahlgesetz und Attraktivität öffentlicher Dienst

Berlin. Regelmäßig kommen die innenpolitischen Experten der sechs vertretenen Parteien im Abgeordnetenhaus zusammen, um über Themen der Inneren Sicherheit zu diskutieren. Wir möchten Euch über die Debatten informieren und im Rahmen kurzer Zusammenfassungen die wesentlichen Inhalte aus der jeweiligen Sitzung vorstellen. Am heutigen Montag ging es vor allem um das Landeswahlgesetz und die Attraktivität des öffentlichen Dienst.

Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes (Antrag der Regierungsfraktionen / CDU / FDP)

Vor der 2. Lesung im Plenum am Donnerstag widmete sich der Innenausschuss einem Dringlichkeitsantrag zur Novellierung des Landeswahlgesetzes. Grundsätzlich herrschte Einheit zwischen den demokratischen Parteien. FDP-Politiker Paul Fresdorf sprach von einem „Punktuellen Eingriff, den wir machen, um den aktuellen Herausforderungen gerecht werden zu können“. Wesentliche Aspekte sind hierbei das Herabsetzen der erforderlichen Unterschriftsquoren zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen, Bezirkslisten, Bezirkswahlvorschlägen und Landeslisten, die Möglichkeit Versammlungen zur Wahl von Vertretenden auch komplett elektronisch durchführen zu können sowie die hypothetische Chance, die Abgeordnetenhauswahl als komplette Briefwahl durchzuführen. Schlussendlich stimmten alle Parteien außer die AfD dem Dringlichkeitsbeschluss zu.

Berufe der öffentlichen Verwaltung in der Chancenstadt Berlin attraktiver gestalten (Antrag der FDP)

Die FDP wollte durch ein paar Weichenstellungen den öffentlichen Dienst attraktiver gestalten. Unter anderem geht es darum, sich für Bewerbungen zu öffnen, beispielsweise die Zugangsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst im Land Berlin auch ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit eröffnet werden sowie das Einstellen von Lebensälteren zu forcieren. Die Regierungsfraktionen brachten dementsprechend einen Tagesordnungspunkt ein, bei dem es um die bisherigen Leistungen von R2G geht. Innensenator Andreas Geisel fasste die Besoldungs- und Zulagenerhöhungen der letzten Jahre sowie das Konzept „Mehr Blau und Rot für Berlin“, in dem es unter anderem um Wohnraum für Anwärterinnen und Anwärter geht, zusammen. In der Folge beschränkten sich die einzelnen Fraktionen darauf, entweder die bisherigen Leistungen der Regierung zu loben oder sie als ungenügend zu kritisieren. Wesentliche Bereiche waren hier neben der Besoldung auch die Probleme auf den Liegenschaften und der Zustand der Digitalisierung. Erwähnenswert war der Beitrag unseres Fördermitgliedes Tom Schreiber (SPD), der auch auf die Bedeutung der GJAV und HJAV verwies, denen man durchaus zuhören sollte, um zu erfahren, was man im Rahmen von Ausbildung und Studium verbessern könnte. Ebenfalls eine Notiz wert ist die Forderung des Innenausschuss-Vorsitzenden, unserem GdP-Fördermitglied Peter Trapp, der sich für die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen aussprach. Innensenator Geisel reagierte mit dem Verweis darauf, dass man sich entscheiden musste, ob man eine prozentuale Angleichung oder die Ruhegehaltsfähigkeit möchte und man sich für erstes derzeit als wichtiger erachte. Sollte die finanzielle Lage es hergeben, würde man auch Zweites anstreben. Den Nachfragen unseres Fördermitglieds Benedikt Lux (Bündnis 90 / Die Grünen) zum Umgang mit der Amtsangemessenen Alimentation und dem genauen Platz im Besoldungsranking blieb er eine Antwort schuldig.

Maßnahmen gegen häusliche Gewalt ausbauen, Opferhilfe stärken (Antrag der Regierungsfraktionen)

Während die anderen Tagesordnungspunkte auf den Innenausschuss am 22. Februar verschoben wurden und hier auch der Zwischenbericht der externen Untersuchung zur rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln vorgestellt werden soll, fassten die Abgeordneten mehrheitlich einen Beschluss, um das Thema Maßnahmen gegen häusliche Gewalt zu forcieren. Der Innensenator erklärte zwar, was bis hierhin alles getan wird und wie man vor allem beim LKA aufgestellt ist. Ein Mehr ginge aber immer.
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