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GdP bleibt dran – Auch gezahltes Bekleidungsgeld war Entgelt

Senatsverwaltung für Finanzen ordnet Umsetzung an

Thomas Woelke - GdP-Büroleiter und Leiter unserer Rechtsabteilung. Foto: GdP
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem wir Euch im letzten September (GdP-Info 45/2018) nach jahrelangem Kampf endlich darüber informieren konnten, dass das gezahlte Verpflegungsgeld bei den Kolleginnen und Kollegen der ehemaligen Volkspolizei seine Berücksichtigung in den Entgeltbescheiden erfährt, gibt es heute die nächste gute Nachricht. Auch das gezahlte Bekleidungsgeld war Entgelt.

Am 23. Januar 2019 hat das Bundessozialgericht (AZ B 5 RS 12118 B) entschieden, dass das Bekleidungsgeld als Arbeitsentgelt für die Anspruchsberechtigten des Sonderversorgungssystems der Deutschen Volkspolizei und der Organe der Feuerwehr anzusehen ist. Die Senatsverwaltung für Finanzen erklärte in der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (Linke, 18/18056) vor wenigen Tagen, dass man die Abschrift des genannten Beschlusses nunmehr erhalten und geprüft habe, folglich mit dem Bekleidungsgeld ebenso verfahren wird wie mit dem Verpflegungsgeld.

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