GdP erfolgreich – Widersprüche zum 1-1-Freizeitausgleich werden endlich beschieden
Behörde verzichtet auf Einrede der Verjährung – Ansprüche verfallen nicht zum Jahresende
Nach intensiven Gesprächen sicherte uns Innensenator Andreas Geisel im Juli zu, dass bis Ende des 3. Quartals über alle der rund 2.200 Anträge entschieden sein sollte. Wie so oft hat unsere Behörde diesen Termin nicht einhalten können, weshalb wir in der vergangenen Woche nochmal Kontakt zum Innensenator aufgenommen haben, weil es auch darum geht, ob Ende des Jahres entsprechende Ansprüche verfallen. Dieser Druck scheint jetzt etwas gebracht zu haben.
In der aktuellen Mitarbeiterinfo teilt unsere Polizeipräsidentin Frau Dr. Barbara Slowik mit, dass die Behörde vorsorglich unbefristet auf die Einrede der Verjährung verzichtet und dies 30 Jahre Bestand hat, wodurch kein Verfall der fristgerecht geltend gemachten Ansprüche zum Jahresende 2019 droht. Des Weiteren erklärte Dr. Slowik, dass in den nächsten Tagen mit der Bescheidung der Anträge begonnen werde. Ihr solltet demnach in den nächsten Wochen und Monaten entweder einen positiven oder einen negativen Bescheid erhalten. Wir bleiben dran und stehen Euch für weitere Informationen jederzeit zur Verfügung.
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In der aktuellen Mitarbeiterinfo teilt unsere Polizeipräsidentin Frau Dr. Barbara Slowik mit, dass die Behörde vorsorglich unbefristet auf die Einrede der Verjährung verzichtet und dies 30 Jahre Bestand hat, wodurch kein Verfall der fristgerecht geltend gemachten Ansprüche zum Jahresende 2019 droht. Des Weiteren erklärte Dr. Slowik, dass in den nächsten Tagen mit der Bescheidung der Anträge begonnen werde. Ihr solltet demnach in den nächsten Wochen und Monaten entweder einen positiven oder einen negativen Bescheid erhalten. Wir bleiben dran und stehen Euch für weitere Informationen jederzeit zur Verfügung.
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