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GdP nimmt Abstand von berufsbezogener Impfpflicht

Entwicklung in den letzten Wochen sorgt für Umdenken

Berlin. Wenngleich die Infektionszahlen noch immer auf hohem Niveau liegen und auch im öffentlichen Dienst zahlreiche Beschäftigte aufgrund von Covid-19 ausfallen, sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) aktuell keinen Grund für eine berufsbezogene Impfplicht und passt ihre Position an die aktuellen Gegebenheiten an.

Impfung schützt aktuell nicht vor Transmission

„Die Positionen unserer GdP werden immer an die aktuelle Entwicklung und in dem Fall an die momentane wissenschaftliche Einschätzung angepasst. Wir haben im November des letzten Jahres eine andere Situation gehabt, die uns zu unserer damaligen Forderung einer Impfpflicht für Polizei und AOD der Bezirke bewogen hat. Die Lage aber hat sich wesentlich verändert. Die aktuellen Impfstoffe verhindern keine Transmission der omnipräsenten Omikron-Variante“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Montagmorgen. Mit Blick auf die Handlungs- und Einsatzfähigkeit sowie notwendige Durchführungen von 2G-Kontrollen hatte sich die GdP Ende November öffentlich für eine berufsbezogene Impfpflicht ausgesprochen. Auch weil es dringend benötigte, aber nicht geimpfte bzw. genesene Unterstützungskräfte nicht möglich gewesen wäre, sie in Hotels und anderen Einrichtungen unterzubringen. Zudem war die Delta-Variante des Virus damals tonangebend, die vorhandenen Impfstoffe verminderten neben dem Risiko von schweren Verläufen auch das Transmissionsrisiko. Dass die Befürchtungen nicht eingetreten sind, sei eine positive Entwicklung, die damals so nicht absehbar war. Aktuell aber werden immer mehr Maßnahmen richtigerweise zurückgefahren, eine sachliche Argumentationsgrundlage für eine Impfpflicht gebe es nicht.

GdP blickt entspannt auf 15. März (berufsbezogene Impfpflicht für Feuerwehr)

„Es ging uns zu jeder Zeit um die Handlungsfähigkeit und wir wissen, über welch schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wir hier reden. Allein schon deshalb müssen wir diese Entscheidung stets neu abwägen und aktuell gibt es dafür aus unserer Sicht keine Grundlage, das gilt auch für eine allgemeine Impfpflicht. Im Herbst kann das wieder ganz anders aussehen. Wir müssen stetig im Blick haben, welche Varianten ihre Kreise ziehen und welche Impfstoffe entwickelt werden“, so Cioma. Mit Blick auf die nunmehr am 15. März greifende berufsbezogene Impfpflicht bei der Berliner Feuerwehr gibt sich die GdP entspannt. Zumal Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen kürzlich das Prozedere genannt hat, das Beschäftigungsverbot nur eine Möglichkeit sei und dies zudem von den Gesundheitsämtern ausgesprochen werden müsse. „Die Impfquoten bei Polizei und Feuerwehr sind in den letzten Wochen durch viele Gespräche auf um die 90 Prozent gestiegen. Hinzu kommen Genesene und Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Wir haben zwar grundsätzlich zu wenig Personal für die hauptstadtbedingten Lagen, die Impfpflicht bei der Feuerwehr darf uns aber nicht vor ein unlösbares Problem stellen“, so Cioma abschließend. Grundsätzlich appelliere die GdP weiterhin an alle, bei denen es medizinisch empfohlen wird, sich impfen zu lassen – Aus Selbstschutz, um das Risiko schwerer Verläufe zu verhindern sowie um unsere Gesellschaft zu schützen.
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