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Gemeinsam für die Opfer des Schießstandskandals

DPolG, BDK und GdP vereinbaren mit Innensenator Schiedsverfahren Ausgleichsfonds

Berlin. Die drei Interessenvertretungen für Berlins Polizistinnen und Polizisten haben sich mit Innensenator Andreas Geisel auf einen ersten Schritt beim Umgang mit den Beschwerden rund um den Ausgleichsfonds Schießstätten geeinigt. Demnach soll ein vierköpfiges Gremium die Unterlagen der Bewertungskommission auf Grundlage der Vorgaben des Senatserlasses überprüfen können.

Konzept, um Beschwerdefälle neu zu betrachten
„Wir haben zunächst mit BISS e.V. gesprochen, uns dann in den letzten Monaten mehrfach mit Andreas Geisel zusammengesetzt und intensiv nach einer Möglichkeit gesucht, um Beschwerdefälle aus dem Ausgleichsfonds erneut betrachten zu können. Unser gemeinsames Vorgehen schafft zunächst einmal Transparenz und kann deshalb dazu dienen, verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen“, so Daniel Kretzschmar, Landeschef des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Das Konzept sieht vor, zunächst alle Beschwerdeführer anzuschreiben und das Einverständnis für die Sichtung der Akten sowie die grundsätzliche Akzeptanz des Schiedsverfahrens einzuholen. Die Schiedspersonen sollen dann die Akten überprüfen können sowie bei Bedarf Auskünfte zu medizinischen Verständnisfragen bspw. beim ärztlichen Dienst der Polizei erhalten.

Vier Schiedspersonen mit polizeilicher Expertise
DPolG-Landeschef Bodo Pfalzgraf ergänzt: „Eines der Kernprobleme des Ausgleichsfonds war die Besetzung der Verantwortlichen, bei denen den Betroffenen zu Recht polizeiliche Expertise gefehlt hat. Wir haben uns auf vier Personen geeinigt, die über große Erfahrung und berufsspezifisches Wissen verfügen, gleichzeitig aber die nötige Distanz haben, um sachlich und neutral zu bewerten.“ Geprüft werden sollen die rund 250 Beschwerdefälle von Bernd Manthey (Inspekteur der Bereitschaftspolizei a.D.), Ralf Heilmann (Leitender Kriminaldirektor a.D.), Petra Klein (Rechtsanwältin und Kriminaldirektorin a.D.) und Michael Böhl (Kriminalhauptkommissar a.D.).

Erneute Überprüfung ist notwendig
Grundsätzlich sollen die vier Schiedspersonen keine medizinischen Befunde prüfen, sondern die Einhaltung und Einheitlichkeit der Anwendung der im Erlass festgelegten Bewertungskriterien für eine Zuwendung betrachten. Sie fertigen einen Bericht über ihre Tätigkeit und stellen ihre Feststellungen dar. Dabei erstellen sie eine öffentliche Version ohne personenbeziehbare Daten sowie eine zur weiteren Bewertung nutzbare Version für die Senatsverwaltung für Inneres. „Aufgrund der von vielen Betroffenen nicht nachvollziehbaren Entscheidungen wurde ein Keil in die Kollegenschaft geschlagen, weil sich einige ungerecht behandelt fühlen. Unser gemeinsames Anliegen ist es jetzt zunächst einmal, dass die Beschwerden ernst genommen werden und die erkrankten Kolleginnen und Kollegen die ihnen gebührende Anerkennung erhalten“, erklärt GdP-Landeschef Norbert Cioma abschließend.
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