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Gesetzentwurf der Landesregierung zur Praxisgebühr ist Mogelpackung

- Beamtinnen und Beamte sollen weiterhin zur Kasse gebeten werden -

Berlin.

Die Praxisgebühr in Höhe von zwölf Euro pro Quartal für die Beamtinnen und Beamten der Stadt soll abgeschafft werden – bei gleichzeitiger Erhöhung der jährlichen Kostendämpfungspauschale um einen Pauschalbetrag von jeweils zehn Euro. Das sieht ein Gesetzentwurf von SPD und CDU zur Änderung des Landesbeihilfegesetzes und des Landesbeamtengesetzes vor, der der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vorliegt. Diese Pläne der Regierung weist die GdP entschieden zurück und fordert eine sofortige Überarbeitung des Papiers.

„Die Landesregierung setzt, vom Bundesgesetzgeber gezwungen, zwar die Abschaffung der Praxisgebühr um, greift den Beamtinnen und Beamten jedoch quasi von hinten wieder in die Tasche. Dass 2009 die Praxisgebühren für die Beamtinnen und Beamten der Stadt pauschal um zwei Euro pro Quartal zugunsten kürzerer Bearbeitungszeiten angehoben wurden, war schon nicht hinnehmbar. Aber dass die Senatsverwaltung jetzt versucht, sich diese vier mal zwei Euro pro Jahr auf anderem Wege – nämlich über die Kostendämpfungspauschale – einzuverleiben, schlägt dem Fass den Boden aus“, kommentierte GdP-Landesbezirksvorsitzender Michael Purper den Gesetzentwurf. „Damit verspielt die Landesregierung die einmalige Chance, endlich ein – wenn auch nur kleines Zeichen – des guten Willens in Richtung ihrer schlecht bezahlten Beschäftigten zu setzen. Warum lässt sie nicht einfach mal acht Euro acht Euro sein?“

Er erwarte von der Landesregierung, so Purper weiter, dass die geplanten Gesetzesänderungen überarbeitet werden und der Passus zur Erhöhung der Kostendämpfungspauschale komplett gestrichen wird. „Das wäre ein Signal, das bei den Beamtinnen und Beamten ankommt. Es wäre genau das Signal, auf das die Kolleginnen und Kollegen schon viel zu lange warten müssen.“
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