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Das Revival der Jubiläumszuwendungen

Beträge sogar höher als beim Bund

Die Jubiläumszuwendungen werden wieder eingeführt! Das geht aus einem Gesetzentwurf des Berliner Senats hervor, der nun den DGB-Gewerkschaften vorliegt. Mit 350 Euro bei 25 Dienstjahren, 450 Euro bei 40 Dienstjahren und 550 Euro bei 50 Dienstjahren überbietet der Senat sogar die Jubiläumszuwendungen des Bundes, der deutschlandweit Besoldungsspitzenreiter ist. Der Bund zahlt 307, 410 und 512 Euro. In den kleinen Dingen zeigt sich der Senat gegenüber seinen Beamten also großzügiger.

Im Jahre 2003 hatte der rot-rote Berliner Senat die Jubiläumszuwendungen für Beamte gestrichen. Diese Streichung wurde damals auch von der CDU unterstützt. Dies kann man der Drucksache 15/1672 des Abgeordnetenhauses Berlin entnehmen. 2007 hatte dann der damalige SPD-Innensenator Dr. Körting auch die Gewährung eines freien Tages als Form der Anerkennung wegfallen lassen. Seit über zehn Jahren hatten sich die Gewerkschaft der Polizei sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund in zahlreichen beamtenpolitischen Gesprächen mit dem Senat und allen Fraktionen für die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung als gebotene Form der Wertschätzung stark gemacht.

Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf ausdrücklich, sehen in ihm aber kein Wahlgeschenk.

Wann sich das Abgeordnetenhaus mit dem Gesetzentwurf befassen und dieses verabschieden wird, ist noch unklar.
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