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Gesetzesentwurf zur Besoldungserhöhung passiert den Senat – Umsetzung frühestens im Herbst

GdP erneuert Forderung von rückwirkend 5 Prozent und Bundesbesoldung

Foto: GdP
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Berlin. Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) hat darüber informiert, dass der Berliner Senat den eingebrachten Gesetzesentwurf zur Erhöhung der Besoldung für Berlins Beamtinnen und Beamte beschlossen hat. Die genaue Umsetzung dauert noch Monate, aufgrund der Richtlinien des Gesetzgebungsverfahrens wird es so frühestens im Herbst mehr Geld geben. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert das Festhalten an einer 4,3-Prozent-Erhöhung, fordert mindestens 5 Prozent rückwirkend zum 1. Januar und langfristig Bundesbesoldung.

Besoldungserhöhung kommt nicht vor Oktober, Erhöhungen im Tarifbereich innerhalb der nächsten zwei Monate

„Wenn man etwas Positives aus der Meldung herausziehen kann, dann dass Herr Dr. Kollatz seinen humorvollen Schachzug beim Blick auf die Anwärter nach Drängen der HJAV und des DGB korrigiert hat und jetzt die kompletten Beträge um 1,1 Prozent erhöht und nicht nur die 50-Euro-Erhöhung, was dann nicht einmal eine Briefmarke gewesen wäre“, so Norbert Cioma, Landesvorsitzender der GdP, am Donnerstagmorgen. In der Tat wird im korrigierten Entwurf anders als zunächst behauptet die Erhöhung um mindestens 50 Euro plus 1,1 Prozent des Gesamtbetrages erfolgen. Für die Beamtinnen und Beamten soll die Besoldung nach Senatsplänen wie angekündigt um 4,3 Prozent rückwirkend zum 1. April 2019 und 4,3 Prozent zum 1. Februar 2020 angehoben werden. Gleiches gilt für die Versorgungsbezüge der Pensionärinnen und Pensionäre. 2021 soll dann der letzte Schritt erfolgen, um die Besoldung endgültig an den Durchschnitt der Bundesländer anzugleichen. Dr. Kollatz spricht davon, dass das Gesetz kurz vor dem Abschluss sei. Tatsächlich wird das noch mehrere Monate dauern, so sprechen er und Innensenator Andreas Geisel unisono von frühestens Oktober. Der Entwurf muss zur 1. Lesung ins Plenum (frühestens 15. August, bis dahin Sommerpause), ehe er in den zuständigen Ausschüssen beraten wird, um dann für mindestens eine 2. sowie eine mögliche 3. Lesung erneut ins Plenum zu gehen. Für die Tarifbeschäftigten sollte es schneller gehen, die Entscheidungen sind durch, aufgrund der anzustellenden Berechnungen wird es voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Monate zur Umsetzung kommen.

Geringe Halbwertszeit politischer Ankündigungen – Keine 1,1 Prozent mehr als Durchschnitt

„Hier ernsthaft von einem zügigen Verfahren und einem ‚kurz vor dem Abschluss’ zu sprechen, zeigt eine gewisse Abgehobenheit. Unsere Kolleginnen und Kollegen hören seit Monaten, wie viel Berlin die Besoldung anheben möchte. Man sollte dann auch öffentlich sauber erklären, dass die Umsetzung bis Ende des Jahres auf sich warten lassen wird und dass selbst kommunizierte Verständigungen wie 1,1 Prozent mehr als der Durchschnitt Floskeln sind, die nur eine geringe Halbwertszeit besitzen“, so der GdP-Landeschef weiter. Im Mai 2018 hatte sich der Senat nach eigenen Angaben darauf verständigt, die durchschnittliche Erhöhung der Bundesländer um 1,1 Prozent aufzuwerten. Diese liegt aber für das aktuelle Jahr bei 3,33 Prozent, wobei der Zeitpunkt der Erhöhung (oftmals vor Berlin) nicht mal einberechnet ist. Cioma abschließend: „Der Schritt 2021 wird gigantisch sein müssen, wenn man den Koalitionsvertrag einhalten will. Mit einer frühen Ansage von 5 Prozent in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar hätte man die Lücke schon klarer schließen können und die Kolleginnen und Kollegen hätten bereits jetzt das Geld. Das wäre ein Zeichen der Wertschätzung und des ernstgemeinten Willen gewesen, aber daran scheint der Berliner Senat kaum interessiert. Sonst würde man auch endlich die Zielstellung benennen, die für Beamtinnen und Beamte in der Hauptstadt angemessen wäre – Bundesbesoldung.“

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