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Höhergruppierung PAngSOD – GdP bleibt dran, kein Interesse der Behörde

Foto: Spreepicture

Am letzten Donnerstag fand vor dem Landesarbeitsgericht eine weitere Verhandlungsrunde zur Höhergruppierung der PAngSODs statt. Während wir vor Ort waren, musste der zuständige Richter gleich zu Beginn feststellen, dass kein/e Vertreter/in des beklagten Landes an der Verhandlung teilnehmen wollte. Lediglich der vom Land Berlin beauftragte Anwalt war anwesend. Er war folglich nur nach Aktenlage aussagefähig. Wir halten das mal fest, der Dienstherr ist definitiv #DafuerDich, RESPEKT vor der Arbeit der Tarifbeschäftigten sieht anders aus.


Der Richter hatte sich mit den Schriftsätzen der GdP-Anwälte auseinandergesetzt, was schon mal ein Fortschritt zu den bisherigen Terminen darstellt. Die BAG-Rechtsprechung hinsichtlich der Streifentätigkeit und der Einteilung von Arbeitsvorgängen waren dem Richter bekannt. Er sieht hier den Knackpunkt des Verfahrens. Die Parteien müssen nun in Vorbereitung für einen weiteren Termin am 15.11.2018 darlegen, wie sich die auszuübende Tätigkeit in Arbeitsvorgänge unterteilt. Es müssen Arbeitsvorgänge gebildet werden.
Es bleibt spannend, der Zug ist noch nicht abgefahren. Der Richter machte aber durchaus deutlich, wie wichtig ihm das zukünftige Erscheinen eines Vertreters des beklagten Landes wäre.

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