Höhergruppierung PAngSOD – GdP bleibt dran, kein Interesse der Behörde
Der Richter hatte sich mit den Schriftsätzen der GdP-Anwälte auseinandergesetzt, was schon mal ein Fortschritt zu den bisherigen Terminen darstellt. Die BAG-Rechtsprechung hinsichtlich der Streifentätigkeit und der Einteilung von Arbeitsvorgängen waren dem Richter bekannt. Er sieht hier den Knackpunkt des Verfahrens. Die Parteien müssen nun in Vorbereitung für einen weiteren Termin am 15.11.2018 darlegen, wie sich die auszuübende Tätigkeit in Arbeitsvorgänge unterteilt. Es müssen Arbeitsvorgänge gebildet werden.
Es bleibt spannend, der Zug ist noch nicht abgefahren. Der Richter machte aber durchaus deutlich, wie wichtig ihm das zukünftige Erscheinen eines Vertreters des beklagten Landes wäre.
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