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Höhergruppierung von Polizeibeschäftigten nur mit neuer PDieVO

Deine GdP empfiehlt: Dokumentiert Eure Tätigkeiten ausführlich

Nachdem wir Euch in der GdP-Info 16-2021 über einen Initiativantrag zum Bereich der Polizeibeschäftigten informiert haben, möchten wir heute erklären, wie es jetzt weitergeht. Bevor eine Höhergruppierung erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss die PDieVO erst einmal in Kraft treten. Wir gehen von einer höheren Eingriffsbefugnis für den Tarifbereich mit vollzugsnahen Tätigkeiten aus. Erst, wenn diese Befugnisse auch in die PDieVO aufgenommen wurden und Ihr sie somit ausführen dürft, gäbe es eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für die von Euch durchgeführten Tätigkeiten.

Eine Klage der PAng SOD zur Anschauung

Wir haben bereits unsere Erfahrungen gesammelt, die beispielhaft für die Thematik stehen und so als Anschauungsmaterial dienen. Ein Auszug aus einer von uns geführten Klage der PAng SOD:
    Sie steigen während der Radarüberwachung mit nichtaufmerksamen Messbetrieb aus, um Streifentätigkeiten auszuüben. Diese Streifentätigkeiten sind Tätigkeiten mit gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen und selbständige Leistung. Das ist vom Gericht bereits durch unsere erfolgreiche Klage im AOD Bereich bestätigt. Mit der Streifentätigkeit während der Radarüberwachung, würde sich der zeitliche Anteil erhöhen. Denn nur wenn die selbständigen Leistungen mindestens zu einem Drittel ausgeübt werden, rechtfertigt es die Eingruppierung in die EG 8. Bei einer EG 9 a muss dieser Zeitanteil sogar mehr als 50% ausmachen. Leider fehlt uns zurzeit die Übertragung, dass während der Radarüberwachung auch andere Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen.

Als Argumentationsgrundlage: Tätigkeiten genau dokumentieren

Bitte denkt daran, dass mit Inkrafttreten der PDieVO jede/r Einzelne seine/ihre Ansprüche gemäß § 37 TV-L geltend machen muss! Dazu werden wir Widerspruchschreiben für die einzelnen Bereich vorbereiten. Wir gehen davon aus, dass die Behörde frühestens nach dem Inkrafttreten der PDieVO mit der Überprüfung der Tätigkeiten und der Eingruppierung anfangen wird. Ob sie dann von sich aus eine Höhereingruppierung vornehmen wird, bleibt offen. Wird dies verweigert, solltet Ihr vorbereitet sein. Wir raten Euch daher, bereits im Vorfeld Eure Arbeitsabläufe für einen gewissen Zeitraum (mindestens drei Monate) so detailliert wie möglich zu belegen. Ganz wichtig ist es hierbei, den zeitlichen Anteil dieser Tätigkeiten festzuhalten. Um hier weiterhin für Euch erfolgreich agieren zu können, benötigen wir aus allen vier Bereichen Freiwillige, die sich für eine entsprechende Dokumentation ihrer Tätigkeiten zur Verfügung stellen.
Wer eine solche Dokumentation erstellen möchte und GdP Mitglied ist, meldet sich bitte unter der Mailadresse thackray@gdp-berlin.de mit Namen und Telefonnummer!

Wir hoffen, dass sich mit der Überarbeitung der PDieVO etwas für unsere Polizeibeschäftigten ändert und wir nun endlich die von uns seit Jahren geforderten Verbesserungen bei den Eingruppierungen durchsetzen können. Denn eines ist klar, die höherwertigen Arbeiten übt Ihr schon seit langem aus, auch wenn die Behörde das nie offiziell übertragen hat.
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