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Identitätsschutz nur noch für wenige Dienstkräfte

GdP: Gefährliche Regelung setzt Sicherheit fahrlässig aufs Spiel

Foto: Spreepicture

Berlin. Nach einem Bericht in der B.Z. über eine Entscheidung des Landespolizeidirektion (LPD) hinsichtlich des Tragens von Identitätsschutz übt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Kritik an der Behördenleitung. Gemäß der Anordnung von Ende Januar ist es in Zukunft nur noch wenigen Dienstkräften gestattet, bei Einsätzen wie Durchsuchungsmaßnahmen und Freiheitsentziehungen im Bereich der Schwerstkriminalität einen entsprechenden Schutz anzulegen. Eine fatale Entscheidung für die betroffenen Einsatzkräfte.

SEK kann nicht alle Maßnahmen im Bereich OK und Terror abdecken

„Diese Regelung ist gefährlich, denn sie setzt die Sicherheit meiner Kolleginnen und Kollegen sowie ihrer Familien fahrlässig aufs Spiel. Es zeugt von viel Phantasie, wenn man meint, dass das SEK allein ausreicht, um Maßnahmen im Bereich Schwerstkriminalität abzudecken. Zahlreiche Durchsuchungen im Bereich Organisierte Kriminalität und Terrorismus werden von Einsatzhundertschaften und anderen LKA-Dienststellen durchgeführt“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Freitag. In der Tat ist es mit der neuen Regelung ausschließlich Dienstkräften des LKA 6 sowie der K 16 FAO (Fahndung, Aufklärung, Observation) in den örtlichen Direktionen gestattet, einen entsprechenden Identitätsschutz anzulegen. Außen vor sind damit sämtliche Beschäftigte der Bereitschaftspolizei, der Direktion Zentrale Sonderdienste, der örtlichen Direktionen und anderen Dienststellen im LKA.

Präventive Maßnahme als unersetzlicher Schutz

Als Begründung für die Neuregelung argumentiert die LPD-Leitung mit einem geringen Vorkommen an Fällen, bei denen es zu Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte von Einsatzkräften der Berliner Polizei gekommen ist. „Das ist eher ein Argument für den Identitätsschutz und es hat auch was mit Fürsorgepflicht und Verantwortung zu tun. Es ist eine präventive Maßnahme, die für den Schutz meiner Kolleginnen und Kollegen unersetzlich ist und es gibt keinen Grund, daran etwas zu ändern. Polizeimaßnahmen in einem demokratischen Rechtsstaat müssen transparent erfolgen und der rechtsstaatlichen Kontrolle standhalten. Aber ich muss Schwerstkriminellen nicht dabei helfen, die Identität von Menschen herauszufinden, die ihren Machenschaften im Weg stehen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen“, so Kelm.
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