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Information an unsere Pensionäre, die einen Zuschuss der Gesetzlichen Rentenversicherung zu ihrer privaten Krankenversicherung erhalten:

Ab sofort kann der Verzicht auf Teile des Zuschusses beim Rentenversicherungsträger zurückgenommen werden.

Dies sollte schnellstmöglichst in Form eines Widerrufs an die Gesetzliche Rentenversicherung erfolgen, da dieser nur für die Zukunft wirkt.
Die diesbezügliche Änderung der Landesbeihilfeverordnung Berlin ist mittlerweile im Amtsblatt Berlin veröffentlicht worden und damit rechtswirksam. Der bisherige § 47 (8) LBhVO wurde damit vollständig aufgehoben, so
dass die Höhe des Zuschusses zu den Beiträgen einer privaten Krankenversicherung keine Auswirkungen mehr auf den Beihilfe-Bemessungssatz von 70 Prozent für Ruhegehaltsempfänger mehr hat.
Damit hat ein über zweijähriges gewerkschaftliches Ringen um den Wegfall einer Vorschrift, die lediglich Nachteile für unsere Pensionäre produzierte, jedoch auch keine Vorteile für die Berliner Haushaltskasse mit sich brachte, ein Ende gefunden.
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