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Kein Allheilmittel, aber der Taser kann Leben retten

GdP kämpft weiter für die flächendeckende Einführung

Berlin. Am morgigen Montag beraten die Mitglieder des Innenausschusses über einen von der CDU-Fraktion eingebrachten Antrag zur Änderung des UZwG Berlin. Nach diesem soll eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Nutzung des Distanz-Elektroimpulsgeräts (DEIG, umgangssprachlich: Taser) geschaffen werden, nach der dieses unterhalb der Schusswaffe anzusiedeln ist. Es ist zu erwarten, dass diese Änderung im Gremium abgelehnt wird, zumal bereits der Senat seine Ablehnung in einer Stellungnahme kundgetan hat. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird den Kampf für die flächendeckende Einführung dennoch nicht aufgeben, da sie eine große Chance sieht, mit dem Taser eine Lücke bei den Einsatzmitteln zu schließen, zahlreiche Schusswaffengebräuche nicht notwendig zu machen und allein ein gerettetes Menschenleben Argument genug sein sollte.

Taser: Hilfreich in Ausnahmesituationen, im Krankenhaus oder ÖPNV

„Es ist uns nach wie vor ein Rätsel, warum wir nicht ernsthaft über Pro und Contra des Tasers sprechen, sondern im politischen Raum noch immer ideologische Sichtweisen und unsachliche Vergleiche mit den Erfahrungen aus der USA die Debatte bestimmen. Der Taser wird nicht jeden Schusswaffengebrauch in dieser Stadt verhindern. Aber es gibt diverse Einsatzszenarien, in denen meine Kolleginnen und Kollegen gezwungen sind, zu schießen, um andere und/oder sich selbst zu schützen, weil kein anderes Einsatzmittel mehr in Frage kommt. Wir treffen tagtäglich auf Menschen in Ausnahmesituationen. Menschen, die sich oder andere schwer verletzten oder sogar töten wollen. Das kann nicht nur auf der Straße passieren, sondern eben auch in Krankenhäusern, im ÖPNV, Justizvollzugsanstalten oder auch im privaten Wohnraum, wo wir teilweise ungeschützt ohne Waffe unterwegs sind oder nicht schießen dürfen, weil Unbeteiligte getroffen werden könnten“, so GdP-Landeschef Stephan Weh am frühen Sonntagmorgen. Aktuell sind gerade mal 58 der 725 Kolleginnen und Kollegen der Abschnitte 53, 57 und der BPE am Taser ausgebildet und dürfen diesen gemäß UZWG Berlin einsetzen. Seit Einführung im Februar 2017 ist dies in 45 Fällen geschehen, in fünf Fällen wurde er angewandt, drei Suizide wurden verhindert.

GdP: Wir brauchen den Taser in jedem Funkwagen

Landeschef Weh weiter: „Fakt ist, kein Berliner Polizist schießt gern, aber im Ernstfall haben wir nur Tonfa, Pfefferspray und die Schusswaffe. Der Taser würde bei einer Einstufung als zusätzliches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt in vielen Situationen deeskalierend wirken und Menschenleben retten. Dazu brauchen wir eine Änderung des UZwG Berlin und die Bereitschaft, zumindest den Funkwageneinsatzdienst flächendeckend zu beschulen und auszustatten. Die Innensenatorin hat sich zuletzt positiv geäußert, die Abgeordneten der Fraktionen würden wir gern mit Argumenten überzeugen. Wir hätten da auch durchaus Ideen, wie man das gesetzlich regeln könnte, um dem Vorwurf, meine Kolleginnen und Kollegen würden dann wahllos Menschen foltern, präventiv entgegenzuwirken. Wer sich wirklich mit der Materie beschäftigt, weiß, dass das technisch ohnehin bereits ausgeschlossen werden kann“. Abschließend erneuerte die GdP die Forderung nach einer besseren Versorgung der Kolleginnen und Kollegen, die zur Schusswaffe greifen und so mitunter sehr traumatische Erfahrungen durchleben mussten. Bis hierhin hat man es versäumt, entsprechende psychische Erkrankungen im Dienstunfallrecht zu würdigen und Betroffenen ein entsprechendes Versorgungsangebot zu ermöglichen.
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