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Kein Aprilscherz und richtig so – Maskenpflicht in Dienstgebäuden und -fahrzeugen bleibt

Deine GdP informiert zu den neuen Corona-Regeln in der Polizei Berlin

Heute fallen in Berlin eine Vielzahl der bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Dazu gehört auch das Tragen einer Maske in vielen alltäglichen Lebenssituationen. Innerhalb der Polizei wird dies weiterhin Bestand haben, was auch richtig und vor allem vorausschauend ist. Gestern hat der Krisenstab in enger Abstimmung mit dem leitenden Betriebsarzt eine entsprechende Mitarbeiterinfo herausgeben, die aufgrund der immer noch sehr hohen Zahlen innerhalb der Behörde unsere Rückendeckung genießt und vorbehaltlich der Zustimmung der Gesamtbeschäftigtenvertretungen das Prozedere ab heute und bis einschließlich 29. April festlegt.

Weiterhin Maskenpflicht in Dienstgebäuden und -fahrzeugen

Zur Gesunderhaltung der Kolleginnen und Kollegen und Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes wurde auch das behördenweite Hygienekonzept angepasst, das sich im Wesentlichen an den Empfehlungen des RKI orientiert (Reduktion des Infektionsrisikos durch Schließung von Impflücken, Auffrischungsimpfungen, die konsequente Einhaltung der AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Atemschutzmasken + Lüften) sowie eine Kontaktreduktion) und auch noch mal Regularien für Besuchende und Externe genauer definiert. Für Euch gilt grundsätzlich, dass sowohl in Dienstgebäuden (fester Platz ausgenommen) als auch in Dienstfahrzeugen (Fahrende ausgenommen) eine medizinische Maske getragen werden muss. Beim Verdacht oder der Bestätigung einer SARS-CoV-2-Infektion sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist eine FFP2-Atemschutzmaske anzulegen. Dies gilt unabhängig vom Impf-, Genesenen- oder Teststatus. Bei polizeilichen Maßnahmen (Versammlungslagen, Durchsetzung von Zwang etc.) wird ein Tragen aus Eigenschutz empfohlen.

Testmöglichkeit 2x die Woche

Darüber hinaus hält die Behörde am Testangebot für alle Beschäftigten fest. Allen (auch Geimpften und Genesenen), die mindestens zum Teil am Arbeitsplatz präsent sind, wird weiterhin ein Testangebot (2x pro Woche) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann nach individueller Gefährdungsbeurteilung (zum Beispiel bei dienststellenübergreifendem Sport oder Großveranstaltungen) eine anlassbezogene Testpflicht in Betracht gezogen werden. Da neben der Maske auch das regelmäßige Testen das beste Mittel zum Senken des Infektionsrisikos darstellt, empfehlen wir Euch, dieses Angebot wahrzunehmen. Wir haben der Behörde klargemacht, dass es dafür aber auch notwendig ist, Tests zur Verfügung zu stellen, die alle aktuell kursierenden Virusvarianten zuverlässig erkennen.

Wir hoffen, dass wir das Kapitel irgendwann mal zu den Akten legen können, Grundlage wird sein, dass sich jede und jeder bestmöglich an die Abstands- und Hygieneregeln hält. Wir wünschen allen aktuell Betroffenen einen möglichst symptomfreien Verlauf, eine baldige Genesung und schnelle Rückkehr.

Aktuell Betroffene

693 infizierte Kolleg. (-44 zu gestern)
51 weitere in Quarantäne (-3)
Corona-Abwesenheitsquote: 2,77%
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