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Keine Notdienste zum Warnstreik am 14.2.2017 und 16.2.2017

Am 14.2. und 16.2. dürfen keine Beschäftigten der Polizeibehörde zu Notdiensten verpflichtet werden.

Am 8.2.2017 waren die Gewerkschaften GdP, DPolG und BDK zu Verhandlungen über einen möglichen Notdienst in der Polizei beim Stab des Polizeipräsidenten Klaus Kandt. Einvernehmlich wurde durch die Gewerkschaften vorgetragen, dass es am 14. und 16.2. keine Notdienstvereinbarungen geben muss, da nur jeweils eine der Gewerkschaften zum Streik aufrufen wird, die GdP am 14.2., die DPolG voraussichtlich am 16.2. Von Seiten unserer Verhandlungspartner wurde das so akzeptiert. Sollte es aber zu Erzwingungsstreiks kommen, frühestens nach dem Scheitern der 3. Tarifrunde, wird neu zu verhandeln sein. Summa summarum heißt das, dass am 14.2. und 16.2. keine Beschäftigten der Polizeibehörde zu Notdiensten verpflichtet werden dürfen, sondern wir gemeinsam für gerechten Lohn auf die Straße gehen können.

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