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Keine generelle Urlaubssperre während des Erdogan-Besuchs

GdP hakt nach – Innensenator widerspricht Medienberichten

Auch Ende September werden tausende Polizisten in Berlin für die Sicherheit sorgen müssen. Foto: GdP

Berlin. Nach Angaben des Innensenators Andreas Geisel (SPD) wird es während des Erdogan-Besuchs am 28. und 29. September keine generelle Urlaubssperre für Berlins Polizistinnen und Polizisten geben. Nachdem gestern dahingehend berichtet wurde, widersprach Geisel nach Anfrage der Gewerkschaft der Polizei am Mittwochmorgen.

Richtigstellung durch Geisel – Keine Urlaubssperre wegen Erdogan

„Wir sind froh über diese Richtigstellung, der Innensenator hätte mit einer derartigen Anordnung nicht nur Neuland betreten, er hätte sich über die Gesetze hinweggesetzt, das wäre eine Bankrotterklärung für die Hauptstadt und unser Land gewesen“, so Christian Hanisch, Mitglied des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes der Gewerkschaft der Polizei (GLBV). Gemäß § 85 (4) PersVG ist die Änderung des Urlaubsplans nämlich ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang. Hanisch weiter: „Noch nie in der Geschichte der Berliner Polizei wurde den Beschäftigten genehmigter Urlaub verwehrt. Die Folgen wären für den Senat auch nicht überschaubar, denn die Kosten für Urlaubsstornierungen wären durch den Arbeitgeber zu erstatten, die entfallenen Urlaubstage im Nachgang zu gewähren.“

Einschränkungen bei der Bereitschaftspolizei notwendig

Geisel räumte gegenüber der GdP Berlin ein, dass es aufgrund der besonderen Belastung während des Staatsbesuchs Einschränkungen bei der Bereitschaftspolizei geben muss, die Entscheidung, wie diese aussehen, aber bei Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik liegt. „Es steht außer Frage, dass die bloße Anwesenheit von Recep Erdogan Berlins Sicherheitsbehörden vor eine besondere Aufgabe stellt und wir aus allen Ecken Personal heranziehen müssen, das eigentlich anderes zu tun hätte. Aber wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Polizeipräsidentin sinnvolle Lösungen im Sinne der Kolleginnen und Kollegen und gemäß der Gesetzesgrundlage finden wird“, so Hanisch abschließend.

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