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Klageverfahren verfassungswidrige Besoldung

GdP treibt positiven Ausgang weiter voran

Foto: GdP

Berlin. Im Rahmen einer Sitzung hat sich der GdP-Landesbezirksvorstand dazu entschlossen, den bisher sehr erfolgreichen Weg bei der Unterstützung eines gegen die verfassungswidrig gezahlte Besoldung klagenden Kollegen weiterzugehen und so den positiven Ausgang seines Verfahrens weiter voranzutreiben. Die Klage des Kollegen bezieht sich auf die Jahre 2008 bis 2015, liegt bereits beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor und hat Auswirkungen für alle ähnlich gelagerten Verfahren.

GdP im Verfahren federführend

„Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss kommen wird, dass Berlins Beamtinnen und Beamte jahrelang zu niedrig besoldet wurden. Das durch uns angeschobene Klageverfahren des Kollegen Hsu ist das am weitesten vorangeschrittene, so dass wir uns hier deutlich für die weitere Finanzierung ausgesprochen haben. Sollte es final den gewünschten Erfolg mit sich bringen, hat es Auswirkungen auf alle anderen laufenden Verfahren“, so Norbert Cioma, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Der Kollege der Feuerwehr ist mit der Unterstützung der GdP ins Widerspruchs- und Klageverfahren gegangen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seiner Entscheidung die Berliner Besoldung als nicht amtsangemessen eingestuft und sie dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Um weiter Druck auf das BVerfG auszuüben, soll jetzt eine flankierende Stellungnahme zum Vorlagebeschluss durch seinen Rechtsanwalt erstellt werden.

Besoldungsinitiative profitiert direkt mit

Darüber hinaus entschied sich die GdP gegen eine erneute Finanzierung des „Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Berliner Hauptstadtbesoldung“, was aber keine Entscheidung gegen die Initiative ist. Cioma: „Ich denke, jeder ist stolz auf das Engagement von André Grashof, der seit Jahren akribisch und sehr hartnäckig für uns alle kämpft und dessen bisherige Leistung man gar nicht hoch genug einschätzen kann. Auch aus diesem Grund unterstützen wir die angeschobenen Klageverfahren und haben uns von Beginn an mit einem fünfstelligen Betrag beteiligt. Da in allen Fällen der gleiche Anwalt tätig ist, treibt die aktuelle Finanzierung des Kollegen Hsu die anderen Verfahren auf direktem Wege mit voran.“ Ohnehin stellte der GdP-Landesvorsitzende einmal mehr klar, dass man sogar dreigleisig fährt, weil der DGB zusätzliche Verfahren in verschiedenen Besoldungsgruppen finanziert. Klare Worte richtete Cioma auch an den Berliner Senat: „Es gibt mehrere Bundesländer, die bereits ohne höchstrichterliche Entscheidung von sich aus tätig geworden sind. Berlin bezahlt seine Beamtinnen und Beamten nicht nur am schlechtesten, man behandelt sie auch unterirdisch. Wir reden über eine verfassungsgemäße Besoldung, die den Menschen zusteht, die sich für diese Stadt jahrelang aufgerieben haben.“

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