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Kleiderkonto bei der Berliner Polizei wird auf 250 Euro angehoben

Deine GdP für Dich erfolgreich – Jetzt brauchen wir noch Budget für Kripos

Berlin. Seit 14 Jahren hat sich in Sachen Kleiderkonto bei der Berliner Polizei nichts getan. Jetzt wurden die mehrfach geäußerten Forderungen hinsichtlich einer Erhöhung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) endlich erhört. Das jährliche Budget für den Bereich Schutzpolizei wird zum 1. April 2023 von 150 Euro auf 250 Euro angehoben. Für den Bereich Kriminalpolizei sowie die Auswahl im E-Warenhaus sollen nach GdP-Sicht weitere Maßnahmen folgen.

„Wir freuen uns, dass man unserem Drängen endlich gefolgt ist und das individuelle Budget auch mit Blick auf die steigenden Produktkosten spürbar anhebt. 150 Euro waren im Jahr 2010 angemessen, heute sind sie es längst nicht mehr, weshalb diese Anpassung mehr als überfällig ist. Unser Dank gilt dem Gesamtpersonalrat sowie der Behördenleitung“, so GdP-Landesvize Kerstin Philipp am Mittwoch. Berlins Schutzpolizistinnen und -polizisten haben so mehr Budget, um dringend benötigte, aber nicht dienstlich geleiferte Kleidungsbestandteile im E-Warenhaus zu erwerben. Da es dort auch Artikel gibt, die in den dreistelligen Bereich gehen wie zum Beispiel die gern getragene Twin-Jacke ist es möglich, das Konto auf maximal 500 Euro (zwei Jahre, bisher: 450 Euro, drei Jahre) anzusparen.

„So sehr wir uns heute freuen, so sehr richten wir auch den Blick in Zukunft. Es muss allen klar sein, dass das Budget stetig weiterwachsen sollte und eine erneute Anpassung nicht wieder 14 Jahre dauern kann. Außerdem brauchen wir endlich auch ein Budget für unsere Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei. Diese sind im Einsatz für die Menschen in dieser Stadt komplett auf ihre private Kleidung angewiesen, die ebenso in Mitleidenschaft gezogen wird. Wir brauchen auch hier ein Kleiderkonto im vergleichbaren Rahmen und sollten insbesondere für unsere in zivil arbeitenden Einsatzkräfte über ein breiteres Sortiment im E-Warenhaus sprechen“, so Philipp. In der Tat können Schutzpolizisten dienstliche Poloshirts, Jacken, Schuhe und viele weitere Bestandteile der Dienstkleidung erwerben, Kriminalpolizisten haben diese Möglichkeit nicht. Ein Umstand, auf den die GdP bereits seit Jahren hinweist und auch vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern anbringt.

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