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Leitfaden zur Ausnahme der Parkraumbewirtschaftung steht

GdP Berlin fordert schnellstmögliche Umsetzung in den Verwaltungen

Berlin. Nach langem Hin und Her kam es am vergangenen Freitag nach Angaben der zuständigen Senatsverwaltungen zu einer Einigung und Finalisierung beim Leitfaden für die Ausnahme von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von der Parkraumbewirtschaftung. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte seit mehr als drei Jahren für eine entsprechende Regelung gekämpft, findet dankende Worte für die Senatorinnen Jarasch und Spranger und fordert die Verwaltungen auf, die Regelungen schnellstmöglich umzusetzen, damit die Beschäftigten nicht weiter Münzen einwerfen müssen.

„Wir danken Verkehrssenatorin Bettina Jarasch und Innensenatorin Iris Spranger, die anders als all unsere Gesprächspartner in den letzten Jahren nicht nur Verständnis für die Problematik gezeigt, sondern endlich auch mal was auf die Beine gestellt und in den letzten Wochen nach intensivem Kontakt mit uns noch mal ordentlich auf die Tube gedrückt haben. Darauf wird es auch jetzt in den Verwaltungen ankommen. Wir haben dank des Leitfadens eine theoretische Grundlage, die jetzt umgehend in den Bereichen praktisch umgesetzt wird, damit unsere tausenden Kolleginnen und Kollegen sowie alle anderen Betroffenen umgehend davon profitieren. Die Bezirke werden aufgrund des geringen Personalkörpers nicht von heute auf morgen zigtausende Ausnahmen ausstellen können. Aber ich erwarte von Polizei und Feuerwehr, dass sie hier nicht noch mal Monate ins Land ziehen lassen, ehe die Schriftstücke die Häuser verlassen“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Montagmorgen.

Jahrelanger GdP Kampf trägt endlich Früchte

Gemäß der Angaben der Senatsverwaltungen für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sowie für Inneres, Digitalisierung und Sport stehen die Eckpunkte, nach denen alle Beschäftigten des Landes, die zu wechselnden Schichten und zu besonders ungünstigen Zeiten – z. B. in der Nacht – arbeiten müssen und beim Weg zur Dienststelle mangels Alternativen auf das Privatfahrzeug angewiesen sind, eine Ausnahmegenehmigung erhalten sollen. Genügen soll in Zukunft ein vom Arbeitgeber ausgestellter pauschaler Hinweis darauf, um die Bearbeitung einzelner Anträge deutlich zu vereinfachen.

Die Gewerkschaft der Polizei führte bereits seit 2019 intensive Gespräche zur Thematik, redete mit allen demokratischen Fraktionen des Abgeordnetenhauses sowie ihren Parteivorständen und Bezirkspolitikern über die Notwendigkeit einer solchen Ausnahmeregelung und warb mehrfach beim vorherigen Innensenator Andreas Geisel für Lösungsansätze. Nachdem es gelungen war, dies im Koalitionsvertrag zu integrieren wandte sich die GdP an die neuen Senatorinnen Jarasch und Spranger, um hier eine praktikable Lösung voranzutreiben.
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