Zum Inhalt wechseln

Misstrauen in Polizei scheint wichtiger als Menschenleben zu retten

GdP mit klaren Worten zum Ende des Taser-Probelaufs

Berlin. Nach den Veröffentlichungen zum geplanten Ende des Taser-Probelaufs richtet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) klare Worte in Richtung Politik und fordert die flächendeckende Ausstattung in der Hauptstadt. Fernab politischer Ideologie kommt man nach mehr als fünf Jahren Testphase zu keinem anderen Schluss, als dass das Einsatzmittel Menschenleben rettet und bei der richtigen gesetzlichen Einordnung eine Lücke schließt.

Nur ein Bruchteil mit Taser im Einsatz

„Aus unserer Sicht hätte der Probelauf bereits vor Jahren beendet werden können, weil allen klar war, dass es nur darum geht, eine Entscheidung herauszuzögen. Bei der rechtlichen Gleichsetzung zur Schusswaffe und der geringen Anzahl war von Beginn an abzusehen, dass wir keine Fallzahlen erreichen werden, die Berlins verantwortliche Regierungsparteien überzeugen. Selbst ein einziges gerettetes Menschenleben aber sollte es wert sein, dass man sein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Berlins Polizei mal hintenanstellt und eine flächendeckende Ausstattung ernsthaft in Erwägung zieht“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Dienstag. Die Gewerkschaft fordert eine echte Einordnung der Zahlen, da bisher nur ein Bruchteil der Berliner Polizei ausgestattet ist, der Einsatz momentan demnach nicht nur von der Örtlichkeit, sondern auch dem Zeitpunkt abhängt und es reiner Zufall ist, ob eine Streife mit Taser verfügbar ist. Aktuell sind gerade mal 58 der 725 Kolleginnen und Kollegen der Abschnitte 53, 57 und der BPE ausgebildet und dürfen diesen gemäß UZWG Berlin einsetzen. Seit Einführung im Februar 2017 ist dies in 45 Fällen geschehen, in fünf Fällen wurde er angewandt, drei Suizide wurden verhindert. „Wir haben aber nicht nur die BPE, sondern tausende Kolleg. in der Bereitschaftspolizei. Wir haben auch nicht nur zwei, sondern 37 Polizeiabschnitte, auf denen wir tagtäglich auf Menschen in Ausnahmesituationen treffen. Menschen, die sich oder andere schwer verletzten oder sogar töten wollen. Es spielt für uns keine Rolle, ob der Staatssekretär von der Sinnhaftigkeit des Einsatzmittels überzeugt ist oder nicht. Uns ist die Meinung derjenigen, die im Ernstfall in Sekundenbruchteilen entscheiden müssen, wichtiger. Fakt ist, kein Berliner Polizist schießt gern, aber im Ernstfall haben wir nur Tonfa, Pfefferspray und die Schusswaffe. Der Taser würde bei einer Einstufung als zusätzliches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt in vielen Situationen deeskalierend wirken und Menschenleben retten“, so Kelm.

GdP fordert Anhörung im Innenausschuss

Berlins GdP-Landesvize sieht die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sowie die Innenpolitikerinnen und -politiker der Fraktionen in der Pflicht und fordert eine entsprechende Anhörung im Innenausschuss, in der auch die Erfahrungen der am Probelauf beteiligte Kolleg. beachtet werden sollten. „Berlins Politik muss klar Farbe bekennen und sollte aufhören, sich immer mit Probeläufen über Legislaturperioden zu retten. Wir nehmen Innensenatorin Spranger beim Wort, dass man sich den Probelauf genau ansieht. Dann wird man feststellen, dass der Taser ein milderes Mittel als ein Schusswaffengebrauch ist, allein seine Präsenz deeskalierend wirkt, Suizide verhindert werden konnten und die vielfach geäußerte Befürchtung, die Polizei würde ihn missbrauchen und Leute wahllos unter Strom setzen, sich in keinem einzigen Fall bestätigt hat.  Wegen der Bodycam müssen wir ohnehin zeitnah erneut ans ASOG und das UZwG. Da könnte man jetzt die Zeit nutzen, um einen sinnvollen gesetzlichen Rahmen für beides zu schaffen und eine flächendeckende Ausstattung haushaltstechnisch vorzubereiten. Wir haben da bereits Entwürfe in der Schublade und greifen gern unter die Arme.“ Abschließend verwies Kelm auf die besondere psychische Belastung für Kolleginnen und Kollegen, die im Einsatz zur Waffe greifen müssen und über Jahre mit den Folgen zu kämpfen haben. Bis hierhin hat man es versäumt, entsprechende psychische Erkrankungen im Dienstunfallrecht zu würdigen und Betroffenen ein entsprechendes Versorgungsangebot zu ermöglichen.
This link is for the Robots and should not be seen.