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Mit einer Handvoll Bodycams gegen 7.505 Angriffe auf Einsatzkräfte

HPR fordert Beteiligung – GdP kritisiert Berlins Abgeordnete für politisches Placebo

GdP / Roland Voss

Berlin. Seit Anfang April gilt das von Rot-Rot-Grün novellierte ASOG Bln (Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin) als zentrale Arbeitsgrundlage für die Berliner Sicherheitsbehörden. In dieser hat man erstmals eine Grundlage für das Tragen von Bodycams geschaffen, um gefahrenabwehrend Einsatzkräfte vor Gewalt zu schützen. Bis diese entsprechend ausgestattet sind, wird es noch ein wenig dauern. Denn trotz der klaren Erkenntnisse aus anderen Bundesländern und dem Bund soll es für Polizei und Feuerwehr erst einmal einen Probelauf geben, bei dem es gerade mal eine Handvoll Bodycams geben wird. Zudem steht vor der Nutzung die Beteiligung des Hauptpersonalrats (HPR).

Probelauf bei der Polizei soll in der Direktion 5 City stattfinden

„Die geplante Anschaffung für Polizei und Feuerwehr ist unglaublich und genau genommen eine Folge von Versäumnissen, die bei Novellierung des ASOG passiert sind. Man hat ein politisches Placebo geschaffen. Wir hatten im letzten Jahr allein gegen die Polizei 7.505 Angriffe, bekommen aber jetzt zu ihrem Schutz eine Handvoll Bodycams, obwohl bei jedem Einsatz in dieser Stadt zehn Smartphones auf meine Kolleg. gerichtet sind“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Dienstagmorgen. In der Tat hat Berlins Politik mit der Begrenzung des Probelaufs auf drei Jahre und fehlender Planung im Haushalt dafür gesorgt, dass nur geringe Stückzahlen angeschafft werden können. Bei der Anschaffung größerer Mengen greift das langwierige Ausschreibungsverfahren, bei dem am Ende immer noch das Geld fehlt. Für die Polizei ist der Probelauf in der Direktion 5 City angedacht.

GdP: Probelauf und Evaluation nur bei Sachen, die Polizei helfen

Die GdP hat jahrelang für die Einführung der Bodycam gekämpft, bereits 2016 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem Vorteile benannt sind und notwendige Regelungen vorgeschlagen werden sowie zudem auf bereits gemachte Erfahrungen Bezug genommen wird. Cioma weiter: „Wir stellen uns auch die Frage, warum Berlins Politik beim Thema Bodycams Referenzwerte konsequent ignoriert, an anderer Stelle, wo es kaum bis gar keine vergleichbaren Erfahrungen gibt, aber meint, die Weisheit gelöffelt zu haben. Es ist schon auffällig, dass Regelungen zur Kriminalitätsbekämpfung (TKÜ) und Einsatzmittel zum Schutz unserer Kolleg. (Bodycams oder Taser) jahrelang erprobt werden müssen, zeitlich begrenzt sind und eine Evaluation festgeschrieben wird, man aber bei gesetzlichen Regelungen, die vor mutmaßlichem polizeilichen Fehlverhalten schützen und tägliche Polizeiarbeit erschweren (LADG, Versammlungsfreiheitsgesetz, Polizeibeauftragte/r) darauf verzichtet. Womöglich kommt man auch hier nach Jahren zum Ergebnis, dass das gar nicht nötig gewesen wäre, man unsinnige Regelungen geschaffen hat und vielleicht irgendwo nachjustieren sollte.“

Hauptpersonalrat fordert Beteiligung ein

Neben der Polizei soll auch die Feuerwehr mit Bodycams ausgestattet werden. Deshalb hat Berlins Hauptpersonalrat (HPR) letzte Woche seine rechtmäßige Beteiligung eingefordert, da die Einführung mehr als eine Landesbehörde betrifft. Bevor das nicht passiert, wird keine Bodycam zum Einsatz kommen. „Das ist vollkommen richtig, auch wenn das den Probelauf weiter herauszögert. Auch darüber hat sich Berlins Politik vorher keine Gedanken gemacht. Der HPR muss hier im Interesse der Kolleginnen und Kollegen im Rahmen einer Dienstvereinbarung das genaue Prozedere und die noch bestehenden Fragen, zum Beispiel beim Thema Datenschutz, klären. Zudem hegen wir große Hoffnung, dass die zentrale Personalvertretung anders als der Berliner Senat auch mal an die Beschäftigten der Ordnungsämter denkt, die zunehmend Opfer von Übergriffen werden“, so Cioma abschließend.
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