Neue DV Tourenplanmodell (12-Stunden-Dienst) abgeschlossen
Deine GdP informiert aus dem GPR
Nachdem wir als GdP in den letzten Monaten den Druck in Richtung Behördenleitung und Politik nochmal hochgefahren haben und der GPR bereits im August 2020 einen Initiativantrag gestellt hatte, scheint nun trotz anfänglicher Abwehrhaltung der Behördenleitung endlich Bewegung in die Sache hereinzukommen. Der GPR und die Polizeipräsidentin haben eine entsprechende DV geschlossen, die mehr Raum für 12-Stunden-Dienste lässt. Nach dieser besteht ab 01. März 2023 die Möglichkeit, eine von zwei wählbaren Varianten in einem einjährigen Probelauf zu testen. In beiden Varianten dürfen zwar nur maximal 40 Prozent der Dienste mit einer Länge von 12 Stunden geplant werden, aber es ist ein Anfang und könnte womöglich eine gute Argumentationsgrundlage für mehr bieten. Wichtig wird sein, dass bei der Dienstplanung Kreativität entfaltet und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse unserer Kolleginnen und Kollegen Flexibilität gelebt wird, um Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auch wirklich zu ermöglichen. Nach dem einen Jahr soll genau evaluiert werden.
Eingebunden wurde in der neuen Dienstvereinbarung Tourenplanmodell auch eine bessere Handhabe für die örtlichen Personalräte, die beim aktuellen GPR großes Ansehen genießen, da sie letztlich auch in der örtlich gesehen direkten Verbindung zu Euch stehen. Ab jetzt sind Teilnahme, Wechsel und Beendigung eines Probelaufes mit den örtlichen Personalräten abzustimmen.
Variante A:
Die Erweiterung der Basisdienste auf eine Dauer von 12 Stunden, exklusive Buchungskorridor, ist von Freitag 06:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr zulässig.
Variante B:
Die Erweiterung grundsätzlich eines oder ggf. mehrerer Dienste auf eine Dauer von 12 Stunden, exklusive Buchungskorridor ist durchgängig zulässig.
Dienste, die aufgrund eines erhöhten Qualifizierungsbedarfes nicht durch jede Dienstkraft des Dienstbereiches besetzt werden können, sind hiervon grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Erweiterung der Basisdienste auf eine Dauer von 12 Stunden, exklusive Buchungskorridor, ist von Freitag 06:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr zulässig.
Variante B:
Die Erweiterung grundsätzlich eines oder ggf. mehrerer Dienste auf eine Dauer von 12 Stunden, exklusive Buchungskorridor ist durchgängig zulässig.
Dienste, die aufgrund eines erhöhten Qualifizierungsbedarfes nicht durch jede Dienstkraft des Dienstbereiches besetzt werden können, sind hiervon grundsätzlich ausgeschlossen.
Eingebunden wurde in der neuen Dienstvereinbarung Tourenplanmodell auch eine bessere Handhabe für die örtlichen Personalräte, die beim aktuellen GPR großes Ansehen genießen, da sie letztlich auch in der örtlich gesehen direkten Verbindung zu Euch stehen. Ab jetzt sind Teilnahme, Wechsel und Beendigung eines Probelaufes mit den örtlichen Personalräten abzustimmen.