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Neue Polizei-Laufbahnverordnung soll am 30. September im Gesetz- und Verordnungsblatt stehen
Weil der Zeitpunkt aber nicht ganz unwichtig ist, unter anderem Fristenläufe beginnen und neue Absolventen des Aufstiegsstudiums aus der HWR kommen, die nach aktuell geltender Regelung damit ein halbes Jahr auf ihren Kommissar warten müssten, haben wir in den letzten Tagen nochmal Kontakt zu SenInn aufgenommen und eine verbindliche Antwort erhalten. Staatssekretär Akmann versicherte, dass die Veröffentlichung der veränderten PolLVO im Gesetz- und Verordnungsblatt für den 30.09.2021 geplant ist, so dass sie am 01.10.2021 dann in Kraft tritt. Wir freuen uns, dass hier keine Zeit mehr unnötig verloren wurde und die Senatsverwaltung sehr kooperativ alle Hebel betätigt hat. So profitieren nicht nur viele Fristenläufer, sondern unter anderem eben auch unsere Aufsteiger-Absolventen, die sich somit nicht weiter bewähren müssen, sondern ab 1. Oktober den verdienten Dienstgrad Kommissar tragen dürfen.