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Neue Polizei-Laufbahnverordnung soll am 30. September im Gesetz- und Verordnungsblatt stehen

Ende August konnten wir Euch die frohe Botschaft übermitteln, dass die langersehnte Änderung unserer Polizei-Laufbahnverordnung (PolLVO) nun endlich im Senat beschlossen wurde. Damit endet ein langjähriges Prozedere, bei dem wir als GdP zahlreiche Verbesserungen für Euch auf den Weg erkämpfen und zumindest in einigen Teilen Flexibilität schaffen konnten. So ist es uns in Eurem Interesse gelungen, in diversen sehr konstruktiven Gesprächen mit dem Innensenator Andreas Geisel, Staatssekretär Torsten Akmann und anderen Vertretern mit Senatsverwaltung für Inneres und Sport viele sinnvolle Änderungen auf den Weg zu bringen. Damit diese auch endlich greifen, muss allerdings die Bekanntgabe im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgen, was bis hierhin nicht passiert ist.

Weil der Zeitpunkt aber nicht ganz unwichtig ist, unter anderem Fristenläufe beginnen und neue Absolventen des Aufstiegsstudiums aus der HWR kommen, die nach aktuell geltender Regelung damit ein halbes Jahr auf ihren Kommissar warten müssten, haben wir in den letzten Tagen nochmal Kontakt zu SenInn aufgenommen und eine verbindliche Antwort erhalten. Staatssekretär Akmann versicherte, dass die Veröffentlichung der veränderten PolLVO im Gesetz- und Verordnungsblatt für den 30.09.2021 geplant ist, so dass sie am 01.10.2021 dann in Kraft tritt. Wir freuen uns, dass hier keine Zeit mehr unnötig verloren wurde und die Senatsverwaltung sehr kooperativ alle Hebel betätigt hat. So profitieren nicht nur viele Fristenläufer, sondern unter anderem eben auch unsere Aufsteiger-Absolventen, die sich somit nicht weiter bewähren müssen, sondern ab 1. Oktober den verdienten Dienstgrad Kommissar tragen dürfen.
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