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Neufassung der Polizei-Laufbahnverordnung (PolLVO) soll zeitnah erfolgen

GdP erneut um Stellungnahme gebeten

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mittlerweile zieht sich die angepeilte Neufassung der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes – Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Gewerbeaußendienst (PolLVO) seit guten drei Jahren. Wir haben Euch in den letzten Monaten immer wieder über dahingehende Gespräche mit den politisch Verantwortlichen informiert. Von der Senatsverwaltung für Inneres heißt es weiter, dass eine Umsetzung „zeitnah“ erfolgen soll, was immer das bedeutet. Zumindest hat man uns nun einen weiteren Entwurf vorgelegt und uns im Rahmen unserer Mitgliedschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erneut um Stellungnahme gebeten. Diese haben wir natürlich abgegeben. Ein paar Schwerpunkte und wo wir noch nachjustieren würden, lest Ihr in unserer heutigen Info.

Prüfungsfreier Aufstieg bis A 11
Grundsätzlich möchte man unserer langjährigen Forderung folgen und endlich den prüfungsfreien Aufstieg bis A 11 ermöglichen. Allerdings soll eine Streichung der Qualifizierungslehrgänge im § 11 erfolgen, was den übergeleiteten Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit nimmt, sich zu qualifizieren und wie die mit staatlicher Prüfung aufgestiegenen Beamtinnen und Beamten die Besoldungsgruppe A 13 erreichen zu können. Wir plädieren hier nachhaltig dafür, die Kapazitäten an der HWR zu erhöhen.

Personalentwicklung
Wir begrüßen es in jedem Fall, dass das Thema Personalentwicklung überhaupt in der PolLVO steht. Allerdings wird es auch weiterhin nur sehr rudimentär behandelt. Wir würden es gern auf feste Standbeine stellen und plädieren dafür, festzuschreiben, dass das Personalentwicklungskonzept min. alle zwei Jahre unter Beteiligung der Personalvertretung zu prüfen und fortzuentwickeln ist.

Keine Probezeit mehr für Aufsteigende
Für Aufsteigende vom mD in den gD soll die Höchstaltersgrenze vom bisher 33. Lebensjahr wegfallen. Zudem ist man unserer Forderung gefolgt, die bisherige erforderliche Erprobungszeit nach bestandener Laufbahnprüfung von sechs Monaten bis zur Erlangung der/s PKin soll entfallen.

Bisherige Grenze für gD auf 40 anheben
Die bisherige Begrenzung auf das 32. Lebensjahr für den Vorbereitungsdienst für einen Laufbahnzweig des gehobenen Dienstes soll auf das 36. Lebensjahr angehoben werden. Wir würden an dieser Stelle noch einen Schritt weiter gehen und machen uns für eine Anhebung auf das 40. Lebensjahr stark.

Einstiegsamt auf A 8 anheben
Wir haben den Gesetzgeber mehrfach auf die anhaltende und sich zuspitzende Konkurrenzsituation hingewiesen und den Senat dazu aufgefordert, das Eingangsamt auf A 8 anzuheben, was in Brandenburg bereits passiert ist. Leider zeigt auch der aktuelle Entwurf, dass man dem nicht folgen möchte. Wir werden das Thema weiter forcieren.

Zuschuss zur Fahrerlaubnis
Es ist durchaus positiv, dass man unserer Forderung nachgekommen ist und die Kosten für den benötigten Erwerb einer Fahrerlaubnis den Laufbahnbewerbenden nicht komplett auferlegt. Das ist definitiv ein Teilerfolg und steigert Attraktivität sowie Wettbewerbsfähigkeit. Wir werden aber dranbleiben und uns weiterhin dafür einsetzen, dass besagter Zuschuss auch fest verankert wird, damit er bei schlechten Haushaltslagen nicht wieder dem Rotstift zum Opfer fällt.
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