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DGB-Besoldungsreport 2021 – Berlin holt auf, dank Sonderzahlungen

Die Hauptstadt hat im Besoldungsranking weiter aufgeholt und sich in allen Vergleichsgruppen (A7, A9, A13) des DGB-Besoldungsreports in Mittelfeld geschoben. Damit hat Rot-Rot-Grün sein im Koalitionsvertrag für dieses Legislaturperiode festgehaltenes Ziel erreicht. Gelungen ist das teilweise über durchaus spürbare, überdurchschnittliche Besoldungsanhebungen in den letzten Jahren, vor allem aber auch dank eines Zuwachses bei den nicht ruhegehaltsfähigen Zulagen (z. B. Hauptstadtzulage: bis A13 150 Euro/Monat = 1.800 Euro/Jahr). Als GdP erkennen wir den Aufstieg im Ranking positiv an, lassen uns aber auch nicht von Taschenspielertricks blenden.

Auf den ersten Blick sieht das gut aus. Damit sich das aber auch nachhaltig bemerkbar macht, kämpfen wir weiter vehement für die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei-/Feuerwehrzulage sowie eine Sicherheitszulage für Verwaltungsbeamte, Justiz und Ordnungsamt, die Umwandlung der Hauptstadtzulage in feste Gehaltsbestandteile, ein 13. Monatsgehalt statt Sonderzahlungen sowie eine grundsätzliche Besoldung auf Bundesniveau. Darüber hinaus ist es die Pflicht des Dienstherrn, für Fehler der Vergangenheit gerade zu stehen und ein umfassendes Besoldungsreparaturgesetz für alle Berliner Beamtinnen und Beamte auf den Weg zu bringen. Hier versucht man weiter auf Zeit zu spielen, bis das BVerfG analog zur Richterbesoldung über den Fall unseres GdP-Kollegen Ming Hsu und somit die A-Besoldung entscheidet. Das soll nach aktuellem Stand wohl erst im Frühjahr 2022 passieren.
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