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Nur 2,5 % mehr für Berlins Beamtinnen und Beamte

Gesetzesentwurf zur Besoldungserhöhung kann nur ein schlechter Witz sein und ist wohl der Kategorie „…denn sie wissen nicht, was sie tun“ zuzuordnen

Berlin. Nach langem Abwarten und monatelangen Gesprächen hat sich Berlins Senat auf einen Gesetzesentwurf zur Erhöhung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in der Hauptstadt geeinigt. Diesem folgend soll es ab 1.8.2017 2,7 % mehr Gehalt geben, wobei 0,2 % als Versorgungsrücklage wegfallen. Als Mindesterhöhung, der so genannte Sockelbetrag, wurden 75,15 Euro festgelegt. 2018 soll es 3 % geben, zudem wird das Weihnachtsgeld marginal angehoben. Die Versorgungsbezüge werden wie gewohnt entsprechend der Besoldung erhöht.

Diesen Entwurf können wir nicht ernstnehmen

Wir reden hier über einen Entwurf, den man lediglich als solchen bewerten sollte. Wir können ihn ehrlich gesagt auch gar nicht ernst nehmen, weil er nicht ansatzweise akzeptabel ist. Die angepeilten Erhöhungen sind ein schlechter Witz, für den uns jedes Verständnis fehlt. Aufgrund der großzügigen Ausgaben und Investitionen an anderer Stellen erwarten wir, dass die Jahre der Stagnation oder besser – des finanziellen Rückschritts – der Vergangenheit angehören. Die finanzielle Situation Berlins ist mittlerweile hervorragend und der Öffentliche Dienst hat einen großen Anteil daran. Es ist an der Zeit, uns etwas zurückzugeben und uns einen deutlichen Schritt in finanzieller Richtung nach vorne zu bringen.

So wird der Koalitionsvertrag gebrochen

In den letzten Monaten haben die anderen Bundesländer weitgehend das Tarifergebnis für den Öffentlichen Dienst der Länder (Entgelterhöhung 2017: +2,0 %, 2018: +2,35 %) teilweise zeit- und inhaltsgleich übernommen. Einige zeitversetzt, aber keines so spät wie Berlin. Unser Nachbarland Brandenburg hat beispielsweise rückwirkend zum 01.01.2017 um 2,5 % erhöht. Da Berlin deutschlandweit Besoldungsschlusslicht ist, gibt es seit vergangenem Jahr eine „Landeszulage“ von mindestens 0,5 % zum übernommenen Durchschnitt, um am Ende der Legislaturperiode auf Durchschnitt des Bundes und der Länder zu stehen. Wir wagen mal die Hypothese, dass das mit diesen Schritten nicht zu schaffen ist. So werden wir vielleicht Regenbogenstadt und bekommen viele schöne Fahrradwege; bei der Beamtenbesoldung aber werden Rot-Rot-Grün die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages brechen. Der angesetzte Sockelbetrag zeigt deutlich, dass entweder keine Mathegenies am Werk sind oder aber man gar keine Anpassung anstrebt. Schaut man auf die Besoldungsstufen bis A 9, die maßgeblich vom Sockelbetrag profitieren, hinkt Berlin in der Jahresbesoldung laut DGB-Besoldungsreport 2017 deutlich hinterher. In A 9 sind es 2.055,92 Euro bis zum Durchschnitt. Da andere Länder ebenfalls einen Sockelbetrag von mindestens 75 Euro haben, bräuchte Berlin allein beim aktuellen Rückstand viele Legislaturperioden, um das aufzuholen.

Wir erkennen geheuchelte Wertschätzung

Zumindest oberflächlich sieht die marginale Erhöhung des Weihnachtsgeldes nach einem leichten Anzeichen der Wertschätzung aus. Die Besoldungsgruppen bis A 9 erhalten im Jahr 2017 1.000 Euro, ab 2018 dann 1.300 Euro. Die Besoldungsgruppen ab A 10 bekommen 2017 800 Euro, ab dem nächsten Jahr 900 Euro. Das ist ein ansatzweise gutes Zeichen, bietet jedoch auch Anlass zur Kritik. Die Herabstufung ab der Besoldungsgruppe A 10 wird von vielen Kolleginnen und Kollegen mit Recht als ungerecht empfunden. Die Sonderzahlung muss allen Kolleginnen und Kollegen analog der Zahlung bis A 9 gewährt werden! Unsere Kolleginnen und Kollegen sind nicht dumm, sie erkennen geheuchelte Wertschätzung. Wir reden hier teilweise über gerade einmal 160 Euro mehr. Das ist sicher nicht völlig schlecht, wirkt aber im Gesamtkontext wie kalter Kaffee.

Über Anzahl zukünftiger Bewerber und zukünftige Qualität entscheidet auch das Gehalt

Sorgen macht uns vor allem die Zukunft; im Rahmen der Erhöhung sollen auch die Anwärterbezüge jährlich um 75 Euro angehoben werden. Wenn diese seit Jahren negative finanzielle Entwicklung in Berlin nicht unverzüglich durchbrochen wird, verlieren wir nicht nur weiterhin gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an andere Behörden, sondern auch die zukünftigen Rennen um Nachwuchs. Alle Polizeien suchen geeignetes Personal. Über die Qualität entscheidet unter anderem dass, was wir bieten können. Wenn wir schon keine vernünftigen Dienstgebäude bzw. keine Top-Ausrüstung zur Verfügung gestellt bekommen, sollten wenigstens die finanziellen Aspekte fern jeglicher Kritik sein. Davon sind wir leider immer noch weit entfernt! Berlin ist eine wunderschöne Stadt. Wir brauchen uns aber nicht wundern, wenn sich junge Leute nicht für das Besoldungsschlusslicht entscheiden, sondern lieber in andere Länder oder zum Bund gehen. Daher sollten die Fehler der Vergangenheit ab sofort vermieden werden.

Schon Konfuzius lehrte uns: „Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler!“

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