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PAK-Problematik in Schulzendorf – Schadstoffbelastung steigt – Personalrat schaltet Staatsanwaltschaft ein

GdP fordert sofortige Schließung aller betroffenen Räume

Foto. GdP Berlin
Foto: GdP Berlin

Berlin. Der Sanierungsstau für Liegenschaften der Berliner Polizei hat längst eine Milliarde Euro überstiegen. Die Auswirkungen sind für die Kolleginnen und Kollegen auf diversen Dienststellen zu spüren. Aktuelles Kapitel ist die Unterkunft Schulzendorf, bei der durch PAK-haltigen Parkettbodenkleber gravierende Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten besteht. Der zuständige Personalrat hat jetzt die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Unterstützung erhält man von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Direktionsleitung, Arbeitsschutz und BIM zum Handeln auffordert und vor ähnlichen Folgen wie bei den Schießständen warnt.

PAK – krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend

„Die jahrelangen Versäumnisse bei den Schießständen sollten eigentlich genug sensibilisiert haben. Beim Thema PAK aber scheint man ähnlich katastrophal vorzugehen. Der bisherige Umgang mit der Thematik ist katastrophal. Dass man trotz festgestellter Gesundheitsrisiken nicht wirklich tätig wird, ist eine Verletzung der Fürsorgepflicht“, so Landeschef Norbert Cioma am Montagvormittag. In der Tat beschäftigt sich die GdP seit Längerem mit der Problematik und hat mit der BIM entsprechende Maßnahmen abgesprochen. In Haus 4, Raum 121 wurde zur Versiegelung ein neuer luftdichter Fußboden auf das vorhandene Parkett aufgebaut. Der gewünschte Effekt stellte sich aber nicht ein. So wurden erhöhte Schadstoffwerte festgestellt. Zurückgeführt werden diese auf den PAK-haltigen Parkettbodenkleber. Viele PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) gelten als krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend, einige gelten als persistent, bioakkumulierend und toxisch für Menschen. Zur Aufnahme reichen längere Berührungen, aber auch das Einatmen belasteter Luft. Sie treten in variablen Gemischen auf, weshalb in der chemischen Analyse so genannte Stellvertreter bestimmt werden. Einer dieser ist Benzo[a]pyren, eine besonders krebserregende Verbindung, die bereits gut untersucht wurde.

Arbeitsschutz sieht Handlungsbedarf – Keine Gefahr für „gesunde Menschen“

Auch der Bereich Arbeitssicherheit sieht Handlungsbedarf, spricht in einem internen Schreiben vom festgestellten Anstieg der Parameter trotz des Einbaus einer räumlichen Trennung und strebt aus Vorsorgegründen eine deutliche Unterschreitung des Richtwertes an. So dürfen keine schwangeren, und immungeschwächte sowie chronisch kranke Dienstkräfte dauerhaft in Raum 121 beschäftigt werden. Außerdem wurde für „gesunde Personen“ eine Gesundheitsgefährdung als unwahrscheinlich eingestuft, kann aber vor allem bei empfindlichen Personen (Schwangere, Kleinkinder, Immungeschwächte, Senioren, Vorgeschädigte, etc.) nicht ausgeschlossen werden. Wenngleich man sich nur auf besagten Raum bezieht, gilt dies für nahezu alle, in denen PAK-haltiger Kleber verwendet wurde. Der Personalrat hat daraufhin Ende Januar die Schließung sämtlicher Räume verlangt. Weil dem nicht Folge geleistet wurde, liegt der Vorgang jetzt bei der Staatsanwaltschaft. „Mich würde mal interessieren, was genau ‚gesunde Menschen’ sind und wie eine Schwangere in den ersten Wochen feststellen soll, dass sie in neun Monaten Mutter wird. Man kann die drei Affen mimen und nichts tun, wir teilen die Auffassung des Personalrats. Der Arbeitsschutz, die Direktionsleitung und die BIM sind in der Pflicht, entsprechende Schritte zu unternehmen und alle Räume, in denen PAK-haltiger Kleber verwendet wurde, zu schließen“, so Cioma abschließend.

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