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Politische Wertschätzung zeigen, besondere Belastung anerkennen

GdP fordert Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage

Foto: Spreepicture

Berlin. Nachdem sich der Bund auf den Weg gemacht hat, die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu stellen, erwartet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Selbiges in der Hauptstadt und hat die Forderung letzte Woche mit einem entsprechenden Brief an die Regierende Bürgermeisterin, die Mitglieder des Berliner Senats sowie die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien untermauert. Die entsprechende Berücksichtigung bei der Pension sei notwendig, um die besondere Belastung über die Dienstzeit hinaus anzuerkennen und im Konkurrenzkampf nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten.

Körperliche und seelische Spuren bis ins Pensionsalter

„Die Polizei- und Feuerwehrzulage muss wieder ruhegehaltsfähig werden und wir erwarten mit Blick auf eine entsprechende Regelung bei der Bundespolizei, dass die Hauptstadt umgehend nachzieht, um im Kampf um geeigneten Nachwuchs nicht weiter an Boden zu verlieren. Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten in Berufsgruppen, in denen die körperlichen und auch seelischen Belastungen des täglichen Einsatzes für die Sicherheit der Menschen in dieser Stadt Spuren hinterlassen, die einen weit bis ins Pensionsalter begleiten“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Montag. Während die Grundbesoldung in die Berechnung der Pensionsansprüche einfließt, sind Zulagen wie die Hauptstadtzulage, Erschwerniszulagen z. B. für den Dienst in Spezialeinheiten sowie die Polizei- und Feuerwehrzulage nicht ruhegehaltsfähig und können anders als die Besoldung auch jederzeit gestrichen werden. Aktuell erhalten Beamtinnen und Beamte der Polizei und Feuerwehr aufgrund der besonderen Belastung gegenüber anderen Bereichen nach einem Dienstjahr 66,87 Euro, nach zwei Dienstjahren 133,75 Euro monatlich.

Zusage aus der Innenverwaltung bereits 2018

Aktuell ist die Polizeizulage nur in Bayern, NRW und Sachsen ruhegehaltsfähig. Bei der Bundespolizei, wo sie mit 228 Euro im Monat wesentlich höher liegt, ist ein entsprechender Referentenentwurf bereits eingebracht worden, aus Wertschätzung für die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen und als Anerkennung der enormen Belastung. „Was Letzteres angeht, steht Berlin als Hauptstadt mit der höchsten Einsatzbelastung, den vielfältigsten Einsatzlagen und der höchsten Einsatztaktung in nichts nach. Die Frage ist, ob das auch in Sachen politischer Wertschätzung so ist“, sagt Cioma. Der GdP-Landeschef verwies auf die Attraktivität des Arbeitgebers Berlin, der gegenüber dem direkten Konkurrenten im Kampf um dringend benötigten Nachwuchs weiter ins Hintertreffen gerät und erinnerte an eine Zusage der damaligen Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Zuge der Gespräche um die Aktion Berlinbrennt aus dem Jahr 2018. Damals war die Zulage nur in zwei Bundesländern ruhegehaltsfähig, SenInn versprach, dass man sich hinsichtlich der Ruhegehaltsfähigkeit gesprächsbereit zeigt, sobald ein weiteres Bundesland sich dazu entschließt, was mit Sachsen Anfang 2019 passiert ist. Abschließend sprach sich Cioma für eine Grundbesoldung auf Bundesniveau sowie eine neu zu schaffende Sicherheitszulage für Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte, Justiz und Ordnungsamt aus.
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