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Richterbund, dbb und DGB beraten zur Amtsangemessenen Alimentation

Deine GdP informiert zu aktuellen Besoldungsgesprächen

Ende letzter Woche haben wir uns in Person unseres Landeschefs Norbert Cioma im Rahmen der Mitgliedschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit dem Richterbund und dem Deutschen Beamtenbund (dbb) zusammengesetzt. Der Richterbund hat uns als Spitzenorganisationen eingeladen, um über den Beschluss des BVerfG vom 04. Mai 2020 (2 BvL 4/18) sowie dessen Umsetzung durch die Berliner Politik zu sprechen.

Durchsetzung nur mit gewerkschaftlicher Strahlkraft

Der Richterbund möchte seine sehr weitreichenden Erkenntnisse und Auswertungen zum Beschluss des BVerfG zur Verfügung stellen und wünscht sich eine Kooperation mit uns, da die politische Durchsetzungskraft auch aus seiner Sicht nur mit gewerkschaftlicher Rückendeckung und Vernetzung möglich ist. Selbstverständlich werden wir hier gemeinsam an einem Strang ziehen. Ziel der Kooperation ist, dass der Berliner Landesgesetzgeber bis spätestens Juli 2021 (definierte Frist des BVerfG) ein Besoldungsnachzahlungsgesetz für alle Besoldungsgruppen nach den Vorgaben des besagten Beschlusses erarbeitet und in Kraft setzt. Wir werden die nachfolgenden Monate nutzen, unserer gemeinsamen Forderung Nachdruck zu verleihen.
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