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Rot-Rot-Grün stellt neues Versammlungsfreiheitsgesetz vor

GdP: Grundsätzlich für alles offen, über Details muss gesprochen werden

Foto: GdP Berlin

Berlin. Die beiden innpolitischen Sprecher der SPD (Frank Zimmermann) und Bündnis90/Die Grünen (Benedikt Lux) sowie der rechtspolitische Sprecher der Partei Die Linke (Sebastian Schlüsselburg) haben am Mittwoch gemeinsam mit Innensenator Andreas Geisel (SPD) einen Entwurf für das neue Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE) vorgestellt. Mit den insgesamt 32 Paragrafen möchte man die transparente Kommunikation mit und Unterstützung der Veranstaltenden sowie die möglichst auflagenfreie Gewährleistung von friedlichen Versammlungen gesetzlich fixieren. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) steht einem solchen Vorhaben offen gegenüber, wenngleich einzelne Details noch geklärt werden sollten. Die GdP erwartet einen ähnlichen Tatendrang bei der Novellierung des ASOG und dem angekündigten Bodycam-Testlauf.

Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin – Die Logische Konsequenz

„Es ist schon beachtlich, mit welchem Tatendrang die drei Regierungsfraktionen derzeit agieren. Wir finden es für die generelle polizeiliche Arbeit nicht gerade förderlich, dass einzelne Länder unterschiedliche Regularien definieren, aber wer weiß schon, ob wir in Zukunft überhaupt noch Unterstützungseinheiten bekommen. Dass Berlin als Land mit den meisten Versammlungen und Großlagen diese gesetzlich regelt, ist letztlich die logische Konsequenz und wir begrüßen, dass der Gesetzgeber hier Handlungssicherheit schaffen möchte“, so Landeschef Norbert Cioma am Mittwochnachmittag. Berlin ist hier keinesfalls Vorreiter und hat sich an den Gesetzen anderer Bundesländer wie zum Beispiel Schleswig-Holstein orientiert. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die unterschiedlichen Eingriffsschwellen bei Versammlungen unter freiem Himmel, bei Versammlungen im geschlossenen Raum und passt die jeweiligen Eingriffsbefugnisse entsprechend an. Darüber hinaus wären bei Beschluss die Rechtsgrundlagen gebündelt. Bei Inkrafttreten würde nicht nur das Versammlungsgesetz auf Bundesebene ersetzt. Es würden auch das bisherige das Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen sowie das Berliner Bannmeilengesetz außer Kraft treten. Letzteres wird dann als so genannter „Befriedeter Bezirk“ geregelt.

GdP: Gute Arbeitsgrundlage, bei der noch optimiert werden muss

„Der bisherige Entwurf ist eine gute Arbeitsgrundlage, die bereits viele Sachen klärt, bei einigen aber noch Gesprächsbedarf herrscht. Wir werden uns die einzelnen Paragrafen detailliert anschauen und unsere Anmerkungen im Rahmen der Beteiligung während des Gesetzgebungsverfahrens anbringen. Dass Video- und Tonaufnahmen in Zukunft grundsätzlich offen erfolgen müssen, behindert polizeiliche Maßnahmen und wird so nicht funktionieren“, so Cioma. Darüber hinaus sieht die GdP unter anderem Klärungsbedarf bei der Ermöglichung des ungehinderten Zugangs zu einer Versammlung, der gewünschten Auflistung der verbotenen Gegenstände zur Vermummung sowie der Erkennbarkeit der anwesenden Polizeikräfte. Cioma abschließend: „Alles in allem schützen meine Kolleginnen und Kollegen die Versammlungsfreiheit und nicht das Thema der jeweiligen Versammlung. Das handhaben wir in Berlin seit Jahren mit deeskalierendem Grundsatz. Daran wird das Landesgesetz auch in dieser Form nichts ändern. Rot-Rot-Grün löst mit diesem Entwurf  das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Es wäre schön, wenn das zeitnah auch beim ASOG und dem Bodycam-Testlauf so passieren würde.“
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