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Schutz der Kolleginnen und Kollegen hat oberste Priorität

GdP fordert Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung und flexible Lösungen zur Kinderbetreuung

Foto: GdP

  Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei fordert im Zuge der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in der Hauptstadt zwei wesentliche Anpassungen, um Polizei und Feuerwehr sowie andere Bereiche des öffentlichen Dienstes handlungsfähig zu halten. Dafür benötigt es eine Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung, um mit dem Privatfahrzeug zur Dienststelle kommen zu können und sich nicht einem Infektionsrisiko bei der Nutzung des ÖPNV aussetzen zu müssen. Darüber hinaus braucht es mehr arbeitsrechtliche Möglichkeiten für Kolleginnen und Kollegen, die Kinder betreuen müssen, aber keine Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Parkraumbewirtschaftung muss sofort ausgesetzt werden

„Wir haben das Thema Parkraumbewirtschaftung bereits thematisiert, bevor der Coronavirus das öffentliche Leben in der Hauptstadt beeinflusst hat. Wer bei den aktuellen Zuständen von Polizisten, Feuerwehrleuten, Erziehern, Justizpersonal und anderen so genannten systemrelevanten Berufsgruppen ernsthaft noch 15 Euro verlangt, weil sie sich in den Dienst aller stellen, hat den Gong nicht gehört“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Mittwochvormittag. In der Tat müssen nach wie vor viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes fleißig Münzen einwerfen, wenn sie wie gewünscht weniger den ÖPNV nutzen, sondern sich mit dem privaten Fahrzeug auf den Arbeitsweg begeben. Die GdP verwies darauf, dass der eigentliche Grund zur Parkraumbewirtschaftung – den fehlenden Kapazitäten im Stadtinneren entgegenzuwirken – derzeit nicht gegeben sei, da die Nutzung von gastronomischen Einrichtungen bereits eingeschränkt ist und das ab heute auch beim Einzelhandel passiert.

Drei Tage zur Kinderbetreuung für fünf Wochen Schließzeit von Kita und Schule

Eine Reaktion auf die Gegebenheiten sei auch beim Blick auf die Beschäftigten mit Kindern notwendig. Im Rundschreiben von letzter Woche informierte die Senatsverwaltung für Finanzen über den Umgang mit Kolleginnen und Kollegen, die durch das Coronavirus und dessen Auswirkungen nicht zum Dienst erscheinen können. Demnach hätten Beamtinnen und Beamte die Chance, drei Tage Sonderurlaub zur Kinderbetreuung zu nehmen und müssten dann im Anschluss auf ihre Bezüge verzichten. Tarifbeschäftigte dürfen unter Fortzahlung des Entgelts ebenso maximal drei Arbeitstage fehlen. „Der Senat schließt für fünf Wochen sämtliche Einrichtungen, was mit Blick auf die Pandemie sicher richtig ist. Man kann aber Mütter und Väter, die täglich alles für diese Stadt geben und privat jederzeit zurückstecken, nicht mit drei Tagen abspeisen, wenn sie wirklich keine andere Möglichkeit haben. Der Berliner Senat muss hier schnellstmöglich reagieren“, so Cioma. Zwar gibt es eingerichtete Notbetreuungen für systemrelevante Berufsgruppen, aber diese bekommen nur Alleinerziehende oder wenn beide Elternteile in den Berufsgruppen tätig sind. Wer nicht in diese Kategorie fällt, hätte das Sortiment praktisch bereits diesen Freitag aufgebraucht.

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