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Senat beschließt GdP-Forderung – Kostendämpfungspauschale rückwirkend abgeschafft

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ende des vergangenen Jahres hat der Berliner Senat angekündigt, unserer langjährigen Forderung nachzukommen und die Kostendämpfungspauschale abzuschaffen. Dieser lautstarken Ankündigung hat man jetzt Taten folgen lassen, die zur finanziellen Entlastung einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Teil beitragen. In einer Mitteilung vom 19. April 2018 informierte die Senatsverwaltung für Finanzen darüber, dass die Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft worden ist. Einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen zum Gesetz über die Haushaltsumsetzung hat der Senat im Einvernehmen beschlossen.

Die Kostendämpfungspauschale hat Berlin zum 1. Januar 2003 eingeführt, sie verpflichtete die Beamtinnen und Beamten zu einem pauschal festgelegten Eigenanteil, wenn Sie Beihilfe in Anspruch nehmen. Dieser lag je nach Besoldungsgruppe zwischen 60 und 780 Euro im Jahr. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind wurde der Betrag um 35 Euro gemindert, bei Teilzeitbeschäftigten anteilig je nach wöchentlicher Arbeitszeit.

Wir gehen fest davon aus, dass sich der Senat um eine zeitnahe Rückerstattung für diejenigen bemüht, die den Eigenanteil für Inanspruchnahme der Beihilfe in diesem Jahr bereits bezahlt haben. Sollten Probleme oder Fragen auftreten, lohnt sich der Besuch unserer Rechtsberatung am Dienstag oder Donnerstag jeweils von 17 bis 19 Uhr.

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