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Stellungnahme des DGB zur Novellierung der Obergrenzenverordnung/ Gespräche des Personalrates Dir 5 mit den Senatoren für Inneres und Finanzen

Einsatz für Eure Rechte: Wir bleiben dran, um den Beförderungsstau zu lösen!

Stellungnahme des DGB

Sehr geehrter Herr Jammer,
sehr geehrte Damen und Herrn,

vielen Dank für die Zusendung des Änderungsentwurfes der Obergrenzenverordnung (OGVO) im Rahmen des gewerkschaftlichen Beteiligungsverfahrens. Zu dem o.g. Entwurf nimmt der DGB wie folgt Stellung:

I. Allgemeine Anmerkungen

Der DGB begrüßt, dass mit der Regelung zum Aussetzen der Obergrenzen in § 8 des Entwurfes angestrebt wird, die OGVO teilweise außer Kraft zu setzen. Da dies jedoch nur in Teilbereichen erfolgt und damit grundsätzlich die Regelungen von Stellenobergrenzen weiterhin bestehen bleiben, bekräftigt der DGB seine generelle Kritik an Stellenobergrenzen.
Der DGB fordert aus diesem Anlass erneut, alle Regelungen zu Stellenobergrenzen abzuschaffen.

Stellenobergrenzen sollen verhindern, dass in Behörden immer mehr Beförderungsämter geschaffen und mit entsprechenden Planstellen unterlegt werden. Es handelt sich um ein klassisches kameralistisches Instrument zur vorsorglichen "Deckelung" von Ausgaben und Verpflichtungen. Das Instrument ist jedoch aus Sicht des DGB zur Steuerung der Personalausgaben veraltet und nicht mehr zielführend. Es dienst nur noch zur Abwehr berechtigter Ansprüche von Beamtinnen und Beamten, die höherwertige Dienstposten wahrnehmen, jedoch wegen der Obergrenzen in ihrer Behörde keine Planstelle in der erforderlichen Wertigkeit zugeordnet bekommen können. Somit wird die funktionsgerechte Besoldung der betroffenen Beamtinnen und Beamten in sachfremder Weise verhindert. Aus Sicht des DGB müssen statt antiquierter "Finanzdeckelungen" zeitgemäßere Steuerungsinstrumente wie Personalplanung und Dienstpostenbewertung unter Beachtung der Haushaltsentscheidungen der Parlamente und der kommunalen Gremien eingesetzt werden. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen bestehen in allen Berliner Verwaltungen.

II. Zum Entwurf im Einzelnen

1. Im Entwurf wird fälschlicherweise der laufbahnrechtliche Begriff „Eingangsamt“ verwandt. Richtig ist gemäß Laufbahngesetz Berlin (LfbG) „Einstiegsamt“.

2. Stellenbewertungen finden im Land Berlin weitgehend nach dem Gutachten der KGSt von 2009 zur Stellenbewertung statt. In dem Gutachten selber wird unter Ziffer 1.5.3 zu Stellenbewertung und Obergrenzen u.a. ausgeführt:

„Die sachgerechte Bewertung der Stellen ist durch Obergrenzen tendenziell in Frage gestellt.“

Der DGB schließt sich insofern der im KGSt Gutachten selbst vorgenommenen Bewertung an. Wir fordern eine sachgerechte Bewertung der Stellen und somit eine aufgabenadäquate Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Berliner Landesdienst.

3. Der DGB regt an, die folgenden kritischen Punkte zur Dienstpostenbewertung nach dem bereits erwähnten Gutachten 1/2009 der KGSt zu regeln:
  • wissenschaftliche Begleitung,
  • notwendige Weiterentwicklung der Methode, da das Gutachten selbst ausdrücklich betont, auf Gemeinden mit max. 300.000 Einwohnern anwendbar zu sein und Berlin sowohl Land als auch Stadt ist und daher gemeindliche und staatliche Aufgaben nicht getrennt sind (so wurden die Tätigkeiten in den bezirklichen Standesämtern nach Methode KGSt abgewertet, ohne diese Betrachtung durchzuführen),
  • zwingende Bewertungskommissionen unter Beteiligung der Personalvertretungen, wie vom Gutachten empfohlen.

Hierzu könnte eine Kooperationsvereinbarung mit den Gewerkschaften angestrebt werden oder alternativ mit dem HPR eine Dienstvereinbarung (aus-)verhandelt werden.

4. Im § 5 (besondere Stellenobergrenzen) wird unter 1. a) der mittlere Dienst des Polizeivollzugsdienstes geregelt. Hiernach liegen die Stellenobergrenzen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 9 jeweils bei 50 Prozent.

Im Polizeivollzugsdienst des Landes Berlin gibt es keine Besoldungsgruppe A 9 im mittleren Dienst. Dies ist der Umsetzung und Fortführung der zweigeteilten Laufbahn geschuldet. Beamtinnen und Beamte, die nach A 9 ernannt werden, werden zeitgleich in die Laufbahngruppe 2 (den gehobenen Dienst) übergeleitet. Die Festlegung der Stellenobergrenzen im mittleren Dienst muss deshalb überarbeitet werden.
Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Kolleginnen und Kollegen nach Beendigung der Ausbildung ihren Dienst mit A 7 beginnen. Die Besoldungsgruppe A 8 ist somit das erste Beförderungsamt. Gerade unter Berücksichtigung der Anforderungen, die der Polizeivollzugsdienst mit sich bringt und auch den besonderen Gefahren, denen Polizeibeamte ausgesetzt sind, muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass nach Beendigung der Probezeit und dem Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eine Beförderung nach A 8 erfolgt. Sinnvoll wäre es, wenn die Beamtinnen und Beamten schon nach Beendigung ihrer Ausbildung ihren Dienst mit der Besoldungsgruppe A 8 aufnehmen würden. Aus den oben genannten Gründen müsste die Stellenobergrenze im "mittleren Dienst" des Polizeivollzugsdienstes somit wie folgt lauten: A 8 = 100 Prozent.

5. Die (neuen) Festlegungen im § 7 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 zum Bemessungsbereich sind unklar. Innerhalb der Laufbahngruppen 1 und 2 gibt es nur Beförderungen gemäß § 13 LfbG Berlin. Bedeutet also die Formulierung "innerhalb der Laufbahngruppe II vom ersten Eingangsamt bis zum letzten Beförderungsamt" grundsätzlich "A9 bis A 16"? Das wäre jedoch entgegen der Begründung zu § 2 des Entwurfs keine nur redaktionelle Änderung. § 7 Abs. 3 des Entwurfs zementiert zusätzlich die vom Gesetzgeber durch Schaffung nur zweier Laufbahngruppen nicht gewollte Teilung doch wieder in vier "Quasilaufbahngruppen". 6. § 8 Abs. 3 sollte gestrichen werden, um den 5-Jahreszeitraum zur Erprobung der Bewertungsmethode nicht in Frage zu stellen. Die Regelung ermöglicht zudem eine einseitige Auslegung der "unangemessenen Entwicklung der Stellenzahlen" durch die Senatsverwaltung für Finanzen.

Mit freundlichen Grüßen

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Personalratsinfo Dir 5, Info – Nr. 2/2017

Gespräche des Personalrates Dir 5 mit den Senatoren für Inneres und Finanzen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 10.02.2017 lud die SPD Neukölln zum Neujahrsempfang ins Kubium in die Teupitzer Str. ein.
Ein außergewöhnlicher Ort, an dem über 300 Gäste aus der Neuköllner Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Bildung gekommen waren. Mit dabei der Personalratsvorsitzende der Direktion 5 Dirk Bork und die stellv. Personalratsvorsitzende Silvia Dierkes, Senator für Inneres Andreas Geisel, Senator für Finanzen Matthias Kollatz-Ahnen, Bezirksbürgermeisterin von Berlin Neukölln Dr. Franziska Giffey und Fraktionsvorsitzender der SPD Neukölln Martin Hikel. Der Senator für Inneres Andreas Geisel thematisierte die jüngste rechte Anschlagswelle in Neukölln.

Am Rande nutzte Dirk Bork als Personalratsvorsitzender der Direktion 5 die Situation, dass sowohl der Innensenator, als auch der Finanzsenator, zugegen war. Es wurde über die Hebung der Stellenplanobergrenzen, um den längst anhaltenden Beförderungsstau zu beseitigen, und über eine bessere Bezahlung der Berliner Polizisten gesprochen. Zu beiden Themen waren die Senatoren bestens informiert und diskutierten eifrig. Dirk Bork machte deutlich, dass die Beförderungssituation, gerade in den Bereichen POM zum PK und PK zum POK, völlig unzureichend sind. Martin Hikel unterstützte unser Anliegen bezüglich einer schnellen Angleichung an die Bundesbesoldung mit den Worten: “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, es kann doch nicht wahr sein, dass ein Polizist in Berlin Neukölln erheblich weniger verdient, als irgendwo auf dem Land.“ Der Senator für Inneres versprach sich dieser Themen zu widmen, bat aber darum, ihm ein wenig Zeit in seinem neuen Amt einzuräumen.

Dies tun wir gerne, da wir den Eindruck hatten, dass beide Senatoren aufrichtig an einer Lösung unserer Probleme interessiert sind. Wir werden unsere Vorschläge noch einmal schriftlich aufbereiten und den Senatoren zukommen lassen. Wir denken aber auch, dass im nächsten Vierteljahr, diesen warmen Worten Taten folgen müssen

Es war ein gelungener Abend mit vielen neuen Eindrücken.
Wir dürfen gespannt sein………

Euer PR Vorstand

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